(*) Lasten dürfen nicht überschritten werden. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass das Transportgut im Gepäckraum und/oder auf der Ladefläche unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Lasten verteilt wird.
(**) Die Werte beziehen sich auf die Mindestausstattung. Sind Sonderausstattungen vorhanden (Ausstellfenster, Anhängerkupplung usw.), dann kann das Leergewicht
zunehmen, so dass bei gleichbleibendem zulässigem Gesamtgewicht die Zuladung abnimmt.