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Fahrverhalten, Fahrhinweise - Opel MOKKA Betriebsanleitung

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Fahren und Bedienung
Anhängerzugvorrich‐
tung
Allgemeine Informationen
Nur eine für das Fahrzeug zugelas‐
sene Anhängerzugvorrichtung ver‐
wenden. Den nachträglichen Einbau
von einer Werkstatt durchführen las‐
sen. Gegebenenfalls müssen Ände‐
rungen am Fahrzeug, die die Küh‐
lung, Hitzeschutzschilde oder andere
Systeme betreffen, durchgeführt wer‐
den.
Die Montage einer Anhängerzugvor‐
richtung kann die Öffnung der Ab‐
schleppöse verdecken. Wenn dies
der Fall ist, die Kugelstange zum Ab‐
schleppen verwenden. Die Kugel‐
stange immer im Fahrzeug mitführen.
Fahrverhalten,
Fahrhinweise
Vor Montage eines Anhängers die
Kugel der Anhängerkupplung
schmieren. Nicht jedoch, wenn zur
Verringerung der Pendelbewegung
des Anhängers ein Stabilisator ver‐
wendet wird, der auf den Kugelkopf
wirkt.
Bei Anhängern mit geringerer Fahr‐
stabilität sowie Wohnwagenanhän‐
gern mit einem zulässigen Gesamt‐
gewicht von über 1000 kg darf eine
Geschwindigkeit von 80 km/h nicht
überschritten werden; die Verwen‐
dung eines Stabilisators wird empfoh‐
len.
Sollte der Anhänger zu schlingern be‐
ginnen, langsamer fahren, nicht
gegenlenken, notfalls scharf brem‐
sen.
Bei Bergabfahrt gleichen Gang einle‐
gen wie bei entsprechender Bergauf‐
fahrt und etwa gleiche Geschwindig‐
keit fahren.
Reifendruck auf den Wert für die volle
Zuladung einstellen 3 218.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
Höchstwerte und dürfen nicht über‐
schritten werden. Die tatsächliche
Anhängelast ist die Differenz zwi‐
schen dem tatsächlichen Gesamtge‐
wicht des Anhängers und der tatsäch‐
lichen Stützlast mit Anhänger.
Die zulässige Anhängelast ist in den
Fahrzeugpapieren spezifiziert. Die‐
ser Wert gilt generell für Steigungen
bis max. 12 %.
Die zulässigen Anhängelasten gelten
bis zur angegebenen Steigung und
bis zu einer Höhe von 1000 Metern
über dem Meeresspiegel. Da sich die
Motorleistung wegen der dünner wer‐
denden Luft bei zunehmender Höhe
verringert und sich dadurch die Steig‐
fähigkeit verschlechtert, sinkt auch
das zulässige Zuggesamtgewicht pro
1000 Meter zusätzlicher Höhe um
10 %. Auf Straßen mit leichten An‐
stiegen (weniger als 8 %, z. B. auf
Autobahnen) muss das Zuggesamt‐
gewicht nicht verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 207.

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