Herunterladen Diese Seite drucken

Viessmann Vitocrossal 300 CT3 Serviceanleitung Für Die Fachkraft Seite 30

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Vitocrossal 300 CT3:

Werbung

Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung
der Füll- und Ergänzungswasser-
menge ein Wasserzähler einzubauen.
Die eingefüllten Wassermengen und
die Wasserhärte sind in die Wartungs-
Checklisten der Heizkessel einzutra-
gen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen
Anlagenvolumen höher als 20 Liter/
kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanla-
gen ist dabei die Leistung des klein-
sten Heizkessels einzusetzen) sind
die Anforderungen der nächsthöheren
Gruppe der Gesamtheizleistung
(gemäß Tabelle) anzuwenden. Bei
gravierenden Überschreitungen (> 50
Liter/kW) ist auf Summe der Erdalka-
lien ≤ 0,02 mol/m
Betriebshinweise:
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturar-
beiten sind nur die unbedingt erforder-
lichen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige
Abschlämm- oder Abscheidevorrich-
tungen im Heizwasserkreislauf sind
nach Erst- oder Neuinstallation öfter,
später nach Bedarf in Abhängigkeit
der Wasseraufbereitung (z.B. Härte-
fällung) zu kontrollieren, zu reinigen
und zu betätigen.
■ Wird die Heizungsanlage mit vollent-
härtetem Wasser befüllt, sind bei der
Inbetriebnahme keine weiteren Maß-
nahmen erforderlich.
Wird die Heizungsanlage nicht mit
vollenthärtetem Wasser, sondern
mit Wasser gemäß den Anforderun-
gen in obenstehender Tabelle befüllt,
ist bei der Inbetriebnahme Folgen-
des zusätzlich zu beachten:
30
3
zu enthärten.
(Fortsetzung)
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll
stufenweise, beginnend mit der
geringsten Leistung des Heizkessels,
bei hohem Heizwasserdurchfluss
erfolgen. Damit wird eine örtliche
Konzentration der Kalkablagerungen
auf den Heizflächen des Wärmeerzeu-
gers vermieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle
Heizkessel gleichzeitig in Betrieb
genommen werden, damit die
gesamte Kalkmenge nicht auf die
Wärmeübertragungsfläche nur eines
Heizkessels ausfällt.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erfor-
derlich, muss schon die Erstbefüllung
der Heizungsanlage zur Inbetrieb-
nahme mit aufbereitetem Wasser
erfolgen. Dies gilt auch für jede Neu-
befüllung z.B. nach Reparaturen oder
Anlagenerweiterungen und für alle
Ergänzungswassermengen.
Bei Beachtung dieser Hinweise wird die
Bildung von Kalkablagerungen auf den
Heizflächen minimiert.
Sind durch Nichtbeachtung der VDI-
Richtlinie 2035 schädliche Kalkablage-
rungen entstanden, ist eine Einschrän-
kung der Lebensdauer der eingebauten
Heizgeräte in den meisten Fällen bereits
eingetreten.
Die Entfernung der Kalkablagerungen
kann eine Option zur Wiederherstellung
der Betriebstauglichkeit sein. Diese
Maßnahme ist durch eine Fachfirma
auszuführen. Die Heizungsanlage ist vor
Neuinbetriebnahme auf Schäden zu
untersuchen.
Um eine erneute übermäßige Bildung
von Steinbelag zu vermeiden, müssen
die fehlerhaften Betriebsparameter
unbedingt korrigiert werden.

Werbung

loading