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Kinderland 10-3023-XXR-0-000 Wartungsanleitung

Wikingerhütte

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ESF Emsland Spiel- und
Freizeitgeräte
GmbH & Co. KG
Thyssenstraße 7
49744 Geeste
Tel: (0 59 37) 9 71 89-0
Fax: (0 59 37) 9 71 89-90
Freie Fallhöhe:
max. 0,90m
Altersgruppe:
von 1 bis 6 Jahren
Bemerkungen:
Der Betreiber/Eigentümer ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht nach BGB für die Ausführung der Inspektions- und Wartungsarbeiten der
Spielgeräte und Anlagen verantwortlich. Diese Arbeiten sollen durch befähigtes Personal mit entsprechendem technischem Verständnis
vorgenommen werden. Es sollte eine Dokumentation erfolgen und die Unterlagen verfügbar sein.
Die angegebenen Wartungsintervalle gelten für den durchschnittlichen Spielbetrieb.
Die Häufigkeit der Wartungsinspektionen ist abhängig von der Art des Gerätes und den verwendeten Materialien, der Beanspruchung durch
Nutzung, dem Grad von Vandalismus, Umwelteinflüssen, sowie dem Alter des Gerätes. Fundamente von Einmastgeräten müssen zur
regelmäßigen Inspektion zugänglich sein. Die Häufigkeit der Wartungsinspektion ist entsprechend vom Betreiber festzulegen und vorzunehmen.
(Siehe EN 1176-7, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb)
Inbetriebnahme / Neugeräte:
Vor Inbetriebnahme des Gerätes muss der Betreiber ggf. vorhandene Montagehilfen und -Befestigungen entfernen. Alle Schrauben sind
nachzuziehen und es ist eine Funktionsprüfung vorzunehmen. Innerhalb der ersten 2 – 4 Wochen nach Nutzung sind nochmals alle
Verbindungen nachzuziehen.
Visuelle Routineinspektion:
Visuelle Routineinspektionen sind in Tages- bis Monatsintervallen vorzunehmen. Hierzu gehört die Kontrolle von Sitzen und Abhängungen,
übermäßigem Verschleiß von Ketten (vornehmlich Anschlussglieder), Seilen, Netzen, Gelenken und anderen beweglichen Teilen. Ferner ist auf
fehlende Geräteteile, Beschädigungen, Absplitterungen, bauliche Festigkeit, Beschaffenheit der Bodenoberflächen (z. B. ausreichende Füllhöhen
von Fallschutz), erforderliche
Pfostenschuhe sind von Bodenmaterial und Pflanzen freizuhalten. Geräte, Sicherheitsbereich und Umfeld sind auf Sauberkeit zu kontrollieren.
Operative Inspektion:
Die operative Inspektion muss alle 1 – 3 Monate erfolgen und umfasst alle Punkte der Visuellen Routineinspektion. Sie dient zur Überprüfung des
Gerätebetriebes und der Gerätestabilität. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Einständergeräte und Reihenständergeräte gelegt werden.
Zusätzlich sind Prüfungen durch Benutzung und einfache Belastungsversuche zu machen. Es sind Verschleißprüfungen aller Geräteteile
vorzunehmen, besonders solche, die dauerhaft abgedichtet sind (z. B. Schutzüberzüge und Abdeckungen). Die Schraubverbindungen sind mit
Werkzeug zu prüfen und ggf. nachzuziehen. Beim Nachziehen von Ringmutteranschlüssen ist darauf zu achten, dass das Schraubenende nicht
durch den Gewindeschaft steht, da dadurch das Seil beschädigt wird. Ggf. Scheiben unter den Schraubenkopf legen oder Schraube einkürzen.
Eventuell verschlissene Teile sind auszuwechseln.
Jährliche Hauptinspektion:
Die jährliche Hauptinspektion muss in Abständen von max. 12 Monaten erfolgen. Es sind alle Vorgaben der visuellen und operativen Inspektion
auszuführen. Sie dient zur Feststellung des allgemeinen betrieblichen Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen. Sie erfasst auch
Witterungseinflüsse, Verrottung und Korrosion, sowie jegliche Veränderungen der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen
oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlageteilen. Die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile (z. B. Standpfosten und
Fundamentkopf) ist hier erforderlich. Auf Teile, die dauerhaft abgedichtet sind, sollte besondere Aufmerksamkeit liegen.
Allgemein:
Defekte Teile sind fachgerecht zu reparieren oder auszutauschen. Absplitterungen sind nachzuschleifen. Netze bzw. ummantelte Klettertaue sind
auf herausstehende Litzen und Abnutzung zu prüfen. Lagerungen und Gelenke sind wartungsarm ausgeführt. Bei vorh. Schmiernippel ist ein
jährliches Abfetten mit wasserresistentem Universalfett ausreichend. Überschüssiges Schmiermittel ist abzuwischen und zu entsorgen. Gelenke
sind bei den operativen Inspektionen zu fetten. Bei Quietschgeräuschen von Gummifederelementen sind nur die metallischen Berührungsflächen
zu schmieren. Korrosionsschäden sind zu beseitigen und angerottete Hölzer auszutauschen. Besonderes Augenmerk ist auf statisch
beanspruchte Querhölzer zu legen. Bei Senklöchern, in denen Wasser stehen bleiben kann, müssen intakte Abdeckkappen vorhanden sein.
Werden bei einer Inspektion sicherheitsbeeinträchtigende, schwerwiegende Defekte entdeckt, so müssen diese unverzüglich behoben werden.
Ist dieses nicht möglich, muss die Anlage von einer Benutzung ausgeschlossen werden, z. B. durch Stilllegung oder Abbau. Muss ein Anlagenteil
ausgebaut werden, z. B. zwecks Wartung, so müssen sämtliche im Boden verbleibende Fundamente oder Verankerungen entfernt oder mit
Abdeckungen versehen werden. Die Ausbaustelle ist abzusichern.
Bitte beachten:
Die Ersatzteile müssen der Herstellerspezifikation entsprechen. Sie sind zu allen Geräten verfügbar. Durch Veränderung der Geräte
können Sicherheitsumfang und Gewährleistung eingeschränkt werden.
Über gerätespezifische Unfälle sollten Sie den Hersteller informieren.
Fallschutzböden müssen gewartet werden. Aufbau, Qualität und Füllstände gemäß EN 1176 sind einzuhalten. Die Einbauhöhen/
Füllstände sind an den Geräten markiert.
Bei der Beseitigung von Altgeräten sind die Materialien (z.B. imprägnierte Hölzer) nach den örtlichen Vorschriften zu entsorgen.
Aufgrund anderer Normen und Vorschriften können abweichende Anforderungen wirksam werden.
Bei Ausführungen mit Lasurbehandlung, empfehlen wir ein jährliches Nachstreichen des Gerätes, damit das Holz entsprechend vor UV-
Strahlungen geschützt wird.
Allgemeine Wartungsanleitung
KINDERLAND
Emsland Spielgeräte
Spielgerät: Wikingerhütte
Art.-Nr.:
Stand: 10.05.2019 J.L.
empf. Bodenmaterial im Fallbereich: z. B. Sand (vgl. DIN EN/ EN 1176)
Sicherheitsbereich: je nach Fallhöhe, gemäß Seite 3 und EN 1176
Platzbedarf: ab Körperkante mind. 1,50m, je nach Fallhöhe
Zwischenräume von Gerät zu Boden, freiliegende Fundamente und scharfe Kanten zu achten. Hölzer und
Wartungsanleitung
nach EN 1176
Klassifikation: DIN EN/ EN 1176:2017
10-3023-XXR-0-000
10-3023-XRP-0-000
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Inhaltszusammenfassung für Kinderland 10-3023-XXR-0-000

  • Seite 1 Klassifikation: DIN EN/ EN 1176:2017 Tel: (0 59 37) 9 71 89-0 Fax: (0 59 37) 9 71 89-90 Spielgerät: Wikingerhütte Art.-Nr.: 10-3023-XXR-0-000 10-3023-XRP-0-000 Stand: 10.05.2019 J.L. Freie Fallhöhe: max. 0,90m empf. Bodenmaterial im Fallbereich: z. B. Sand (vgl. DIN EN/ EN 1176)
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