ESF Emsland Spiel- und
Freizeitgeräte
GmbH & Co. KG
Thyssenstraße 7
49744 Geeste
Tel: (0 59 37) 9 71 89-0
Fax: (0 59 37) 9 71 89-90
Freie Fallhöhe:
Altersgruppe:
Bemerkungen:
Der Betreiber/Eigentümer ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht nach BGB für die Ausführung der Inspektions- und Wartungsarbeiten der
Spielgeräte und Anlagen verantwortlich. Diese Arbeiten sollen durch befähigtes Personal mit entsprechendem technischem Verständnis
vorgenommen werden. Es sollte eine Dokumentation erfolgen und die Unterlagen verfügbar sein.
Die angegebenen Wartungsintervalle gelten für den durchschnittlichen Spielbetrieb.
Die Häufigkeit der Wartungsinspektionen ist abhängig von der Art des Gerätes und den verwendeten Materialien, der Beanspruchung durch
Nutzung, dem Grad von Vandalismus, Umwelteinflüssen, sowie dem Alter des Gerätes. Sie ist dementsprechend vom Betreiber festzulegen und
vorzunehmen. (Siehe EN 1176-7, Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb)
Inbetriebnahme / Neugeräte:
Bei Neugeräten ist in der Innenliegenden Steuerbox die Stromversorgung durch Entfernen der Folie an den Batteriekontakten zu aktivieren.
Vor Inbetriebnahme des Gerätes sind alle Montagehilfen und -befestigungen zu entfernen, alle Schrauben nachzuziehen und eine Funktionsprüfung
vorzunehmen. Innerhalb der ersten 2 – 4 Wochen nach Nutzung sind nochmals alle Verbindungen nachzuziehen.
Visuelle Routineinspektion:
Visuelle Routineinspektionen sind in Tages- bis Monatsintervallen vorzunehmen. Hierzu gehört die Kontrolle des gesamten Gerätes, sowie Kontrolle
übermäßigem Verschleiß der beweglichen Bauteile. Ferner ist auf fehlende Geräteteile, Beschädigungen, Absplitterungen, bauliche Festigkeit,
Beschaffenheit der Bodenoberflächen (z. B. Fallschutz), erforderliche Zwischenräume von Gerät zu Boden, freiliegende Fundamente und scharfe
Kanten zu achten. Hölzer und Pfostenschuhe sind von Bodenmaterial und Pflanzen freizuhalten. Geräte, Sicherheitsbereich und Umfeld sind auf
Sauberkeit zu kontrollieren.
Operative Inspektion:
Die operative Inspektion muss alle 1 – 3 Monate erfolgen und umfasst alle Punkte der Routineinspektion. Sie dient zur Überprüfung des
Gerätebetriebes und der Gerätestabilität. Sie umfasst alle Punkte der Visuellen Routineinspektion. Zusätzlich sind Prüfungen durch Benutzung und
einfache Belastungsversuche zu machen. Es sind Verschleißprüfungen aller Geräteteile vorzunehmen, besonders solche, die dauerhaft abgedichtet
sind (z. B. Schutzüberzüge und Abdeckungen). Die Schraubverbindungen sind mit Werkzeug zu prüfen und ggf. nachzuziehen.
Jährliche Hauptinspektion:
Die jährliche Hauptinspektion muss in Abständen von max. 12 Monaten erfolgen. Es sind alle Vorgaben der visuellen und operativen Inspektion
auszuführen. Sie dient zur Feststellung des allgemeinen betrieblichen Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen. Sie erfasst auch
Witterungseinflüsse, Verrottung und Korrosion, sowie jegliche Veränderungen der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen
oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlageteilen. Die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile (z. B. Standpfosten und
Fundamentkopf) ist hier erforderlich. Auf Teile, die dauerhaft abgedichtet sind, sollte besondere Aufmerksamkeit liegen
Allgemein:
Defekte Teile sind fachgerecht zu reparieren oder auszutauschen. Absplitterungen sind nachzuschleifen. Netze bzw. ummantelte Klettertaue sind
auf herausstehende Litzen zu prüfen. Lagerungen und Gelenke sind wartungsarm ausgeführt. Bei vorh. Schmiernippel ist ein jährliches Abfetten
mit wasserresistentem Universalfett ausreichend. Überschüssiges Schmiermittel ist abzuwischen und zu entsorgen. Gelenke sind bei den operativen
Inspektionen zu fetten. Korrosionsschäden sind zu beseitigen und verrottete Hölzer auszutauschen. Besonderes Augenmerk ist auf statisch
beanspruchte Querhölzer zu legen. Bei Senklöchern, in denen Wasser stehen bleiben kann, müssen intakte Abdeckkappen vorhanden sein.
Werden bei einer Inspektion sicherheitsbeeinträchtigende, schwerwiegende Defekte entdeckt, so müssen diese unverzüglich behoben werden. Ist
dieses nicht möglich, muss die Anlage von einer Benutzung ausgeschlossen werden, z. B. durch Stilllegung oder Abbau. Muss ein Anlagenteil
ausgebaut werden, z. B. zwecks Wartung, so müssen sämtliche im Boden verbleibende Fundamente oder Verankerungen entfernt oder mit
Abdeckungen versehen werden. Die Ausbaustelle ist abzusichern.
Bitte beachten:
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Bei allen wasserführenden Bauteilen und Geräten muss der Winterdienst beachtet werden
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Die Ersatzteile müssen der Herstellerspezifikation entsprechen. Sie sind zu allen Geräten verfügbar. Durch Veränderung der Geräte
können Sicherheitsumfang und Gewährleistung eingeschränkt werden
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Fallschutzböden müssen gewartet werden. Aufbau, Qualität und Füllstände gemäß EN 1176 sind einzuhalten. Einbauhöhen/
Füllstände sind an den Geräten markiert
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Bei der Beseitigung von Altgeräten sind die Materialien (z.B. imprägnierte Hölzer) nach den örtlichen Vorschriften zu entsorgen
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Aufgrund anderer Normen und Vorschriften können abweichende Anforderungen wirksam werden
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Über Gerätespezifische Unfälle sollten Sie den Hersteller informieren
Technische Änderungen vorbehalten.
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ab 3 Jahren
Wartungsanleitung
Klassifikation: DIN EN/ EN 1176:2017
Spielgerät/ Art.-Nr.: Patentpumpe 09 2962 mit
Stand: 25.03.2015
empf. Bodenmaterial im Fallbereich: z. B. Sand (vgl. DIN EN/EN 1176)
Sicherheitsbereich: Mindestabstände nach EN 1176
Platzbedarf: ab Körperkante mind. 1,50m
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nach EN 1176
Hygienespülvorrichtung 09 2968