Montageanleitung
de
Hinweis: Im nachfolgenden Text steht der Begriff
Rechenwerk sowohl für das Wärmezählerrechenwerk
als auch für das Kältezählerrechenwerk, falls nicht
anderweitig unterschieden wird.
1.
Allgemeines
Das Rechenwerk hat das Werk in sicherheitstechnisch ein-
wandfreiem Zustand verlassen. Abgleich, Wartungen, Aus-
tausch von Teilen oder Instandsetzungen dürfen nur durch
eine Fachkraft geschehen, die mit den damit verbundenen
Gefahren vertraut ist. Weitere technische Unterstützung erteilt
der Hersteller auf Anfrage. Eichrelevante Sicherungszeichen
des Rechenwerks dürfen nicht beschädigt oder entfernt wer-
den. Andernfalls entfallen Garantie und Eichgültigkeit des
Zählers.
Bewahren Sie die Verpackung auf, so dass Sie nach
Ablauf der Eichgültigkeit das Rechenwerk in der
Originalverpackung transportieren können.
Verlegen Sie alle Leitungen mit einem Mindestabstand von
500 mm zu Starkstrom- und Hochfrequenzkabeln.
Eine relative Feuchte von <93 % bei 25 °C ist zulässig
(nicht kondensierend).
Die 110 V / 230 V Netzteile entsprechen der
Schutzklasse II, so dass Sie beim Rechenwerkswechsel
die Netzspannung nicht freischalten müssen.
2.
Sicherheitshinweise
Die Rechenwerke dürfen nur in gebäudetechnischen
Anlagen und nur für die beschriebenen Anwendungen
eingesetzt werden.
Die örtlichen Vorschriften (Installation, etc.) sind ein-
zuhalten.
Beim Einsatz Betriebsbedingungen laut Typenschild
einhalten. Nichtbeachten kann Gefahren verursachen
und die Garantie erlischt.
Mit dem Brechen der eichrelevanten Sicherungsmar-
ken erlischt Garantie und Eichgültigkeit.
Reinigen Sie das Rechenwerk nur von außen mit
einem weichen, leicht angefeuchteten Tuch. Verwen-
den Sie keinen Spiritus und keine Reinigungsmittel.
Die Ausführungen 110 V / 230 V dürfen nur von ei-
nem Elektriker angeschlossen werden.
Das Rechenwerk darf erst unter Spannung gesetzt
werden, wenn die Montage vollständig erfolgt ist. An
den Klemmen besteht sonst Gefahr von elektrischem
Schlag.
Ein defektes oder offensichtlich beschädigtes Gerät
muss unverzüglich von der Spannungsversorgung
getrennt und ersetzt werden.
Das Rechenwerk gilt für die Entsorgung als
Elektronik-Altgerät im Sinne der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU (WEEE) und darf nicht als Hausmüll
entsorgt werden. Die entsprechenden nationalen,
gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten und das
Gerät ist über die dazu vorgesehenen Kanäle zu
entsorgen. Die örtliche und aktuell gültige Gesetzge-
bung ist zu beachten.
Landys+Gyr GmbH
Rechenwerk
®
ULTRAHEAT
T550
(UC50...)
®
ULTRACOLD
T550
(UC50...)
3.
Änderungen vorbehalten
Das Rechenwerk kann Li-Batterien enthalten. Das
Rechenwerk und die Batterien nicht über den Haus-
müll entsorgen. Beachten Sie die lokalen Bestim-
mungen und Gesetze zur Entsorgung.
Sie können die Li-Batterien nach Gebrauch zur fach-
gerechten Entsorgung dem Hersteller zurückgeben.
Beachten Sie beim Versand die gesetzlichen Vor-
schriften, welche u.a. die Deklaration und Verpackung
von Gefahrgut regeln.
Die Batterien nicht öffnen. Batterien nicht mit Wasser
in Berührung bringen oder Temperaturen größer
80 °C aussetzen.
Das Rechenwerk besitzt keinen Blitzschutz. Blitz-
schutz über die Hausinstallation sicherstellen.
Nur ein Fach für die Spannungsversorgung bestü-
cken. Rote Sperrklappe nicht entfernen.
Einbindung
Hinweis: Der Einbauort und die Impulswertigkeit
des anzuschließenden Durchflusssensors mit Im-
pulsausgang müssen mit den im Rechenwerk hinter-
legten Werten übereinstimmen (siehe LOOP 2).
Serviceschleife 2 („LOOP 2")
In der Serviceschleife 2 werden die Installationsangaben
angezeigt.
Schleifenkopf
Einbauort kalte Seite oder
Einbauort warme Seite
Impulswertigkeit
Hinweis: Bei einem Wärmezähler oder kombinierten
Wärme-/Kältezähler entspricht der Einbauort kalte
Seite dem Rücklauf und der Einbauort warme Seite
dem Vorlauf.
Hinweis: Bei einem Kältezähler entspricht der
Einbauort warme Seite dem Rücklauf und der Ein-
bauort kalte Seite dem Vorlauf.
Achtung: Rechenwerke mit einmalig einstellbarer
Impulswertigkeit und anpassbaren Einbauort sind
durch folgendes Symbol gekennzeichnet:
Achtung: Bei Rechenwerken mit einmalig einstellba-
rer Impulswertigkeit muss der Einbauort geprüft
werden und die Impulswertigkeit bei Inbetriebnahme
entsprechend
dem
Durchflusssensor
werden!
Solange keine Impulswertigkeit eingestellt worden
ist, kumuliert das Rechenwerk keine Energie und
kein Volumen.
Der Einbauort kann angepasst werden und wird mit
der Eingabe der Impulswertigkeit verriegelt.
08.05.2017
Originaldokument
T550
(UC50...)
eingestellt
08.05.2017
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