CL 20
CL 20
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten
1.
Wenn sich das Symbol eines durchgestrichenen
Abfalleimers auf einem Produkt oder in seiner
Bedienungsanleitung befindet, erfüllt dieses
Produkt die Voraussetzungen der EU-Richtlinie
2002/96/EC.
2.
Alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen getrennt
vom Hausmüll an dafür staatlich vorgesehenen Stellen
entsorgt werden.
3.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten vermeiden Sie
Umweltschäden und schützen Ihre Gesu ndheit.
4.
Weitere Informationen zur Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten erhalten Sie bei Ihrer
Gemeindeverwaltung oder im Fachgeschäft, in
welchem Sie das Gerät erworben haben.
5.
Bevor Sie ein Altgerät verschrotten, entfernen Sie die
Batterien aus dem Gerät und entsorgen sie
ordnungsgemäß an einer Sammelstelle.
6.
In vielen Ländern der EU ist die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten über den Haus- und/oder
Restmüll ab 13.8.2005 verboten - in Deutschland ab
23.3.2006.
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