Operation Manual / A130-H.. - A140-H..
2 Sicherheit / 2.6 Deflagration auf Gasmotoren
Einwandfreier Zustand
Der Turbolader ist in technisch einwandfreiem Zustand und seiner Bestimmung entspre-
chend zu betreiben.
ABB schliesst eine Haftung für Schäden aus, die durch eigenmächtige Veränderungen am
Turbolader oder unsachgemässen Betrieb entstehen.
2.6
Deflagration auf Gasmotoren
ABB Turbolader halten eine Deflagration mit einer transienten Druckerhöhung von 12 bar
aus.
ABB empfiehlt nach einem Deflagrationsereignis den Turbolader auf folgende Punkte zu prü-
fen:
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Stellung des Turbinen- und Verdichtergehäuses zum Lagergehäuse
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Verschiebung des Lagergehäuses gegenüber der Konsole
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Risse an Gehäusen
Falls bei der äusserlichen Inspektion Auffälligkeiten festgestellt werden oder besonders hef-
tige Deflagrationen aufgetreten sind, wird zudem empfohlen, vor dem nächsten Start die
Lagerungen der Turbolader zu überprüfen. Für diese Untersuchung sollte eine ABB Turbo-
charging Servicestelle beauftragt werden.
2.7
Periodische Kontrolle der Druckbehälter
Bei den von ABB Turbocharging verwendeten Druckbehältern, beispielsweise in der Nass-
oder Trockenreinigung, handelt es sich um so genannte „einfache Druckbehälter".
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Es sind die örtlichen, gesetzlichen Regelungen zu den periodischen Kontrollen der Druck-
behälter einzuhalten.
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Der Betreiber ist für den sicheren Betrieb des Druckbehälters verantwortlich.
WARNUNG
Gefahr durch Druckbehälter
Der Betreiber hat die Druckbehälter in ordnungsgemässem Zustand zu er-
halten und zu überwachen. Notwendige Instandsetzungs- oder Wartungsar-
beiten sind unverzüglich vorzunehmen und die erforderlichen Sicherheits-
massnahmen sind zu treffen.
Druckgeräte dürfen nicht betrieben werden, wenn Mängel vorliegen.
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Rev.G
June 2021