Betriebszustandanzeige
11.1 Geschwindigkeitsgrenzkurve
11.1
Geschwindigkeitsgrenzkurve
Die Geschwindigkeitsgrenzkurve ist die Kennlinie zur Bestimmung der max. zulässigen
Türgeschwindigkeit V
Gemäß EN 81 darf die maximale kinetische Energie der Tür in Schließrichtung 10 Joule
nicht überschreiten. W
Beispiel aus nachfolgender Geschwindigkeitsgrenzkurve:
Gesamttürblattmasse m = 120 kg => V max = 0,4 m / s.
Bild 11-1
Hinweis
Die Geschwindigkeit lässt sich zwischen 0 (entspricht 0,10 m / s) und 100 % (entspricht
0,50 m / s) einstellen.
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in Abhängigkeit von der Gesamttürblattmasse.
max
= 1/2 m ∙ v ² = 10 J.
KIN
Geschwindigkeitsgrenzkurve
Aufzugtürantrieb AT12
Gerätehandbuch, 02/2012, A2B00087880A-03