Anhang
Demontage und Entsorgung
(Fortsetzung)
Entsorgung
Die Entsorgung des Heizkessels und der
zugehörigen Anlagenkomponenten
muss umweltgerecht gemäß dem
jeweils gültigen Abfallentsorgungsge-
setz erfolgen.
Wiederverwertbare Stoffe, wie Kessel-
körper, Pelletbehälter, Austragung, Ver-
kleidungsbleche, Elektro- und Elektron-
ikbauteile, Kunststoffe, müssen in
getrenntem und gereinigtem Zustand
der Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
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