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Grundig MS 6240 Bedienungsanleitung Seite 14

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  • DEUTSCH, seite 1
INFORMATIONEN _ __________________
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten
der Vertreiber
Wer
auf
mindestens
Verkaufsfläche
Elektronikgeräte vertreibt oder die-
se gewerblich an Endnutzer abgibt,
ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart,
das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät er-
füllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch
für Vertreiber von Lebensmitteln
mit
einer
Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauer-
haft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt be-
reitstellen. Solche Vertreiber müs-
sen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25
cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmit-
telbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme
darf in diesem Fall nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes
1 4 DEUTSCH
400
Elektro-
und
verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der priva-
te Haushalt, wenn das neue Elektro-
oder Elektronikgerät dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer kos-
tenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
für den Vertrieb unter Verwendung
von
Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
und Versandflächen für Lebensmittel
beinhalten, die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen. Die
unentgeltliche Abholung von Elektro-
und
Elektronikgeräten
aber auf Wärmeüberträger (z.B.
Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm²
enthalten und Geräte beschränkt,
bei denen mindestens eine der äu-
ßeren Abmessungen mehr als 50 cm
beträgt. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber
geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum je-
weiligen Endnutzer gewährleisten;
das gilt auch für kleine Elektrogeräte
ist
dann

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