9 Instandhaltung
Die in diesem Kapitel beschriebenen Arbei-
ten dürfen nur durch Fachpersonal durchge-
führt werden, das der jeweiligen Aufgabe
entsprechend qualifiziert ist.
GEFAHR
!
Berstgefahr bei unsachgemäßem Öffnen
von druckbeaufschlagten Geräten und Bau-
teilen!
Stellventile und Rohrleitungen sind Druckge-
räte, die bei falscher Handhabung bersten
können. Geschossartig herumfliegende Bau-
teile, Bruchstücke und mit Druck freigesetztes
Medium können schwere Verletzungen bis
hin zum Tod verursachen.
Vor Arbeiten am Stellventil:
Î Betroffene Anlagenteile und Ventil inklu-
sive Antrieb drucklos setzen. Auch Rest-
energien sind zu entladen.
Î Medium aus betroffenen Anlagenteilen
und Ventil entleeren.
WARNUNG
!
Verbrennungsgefahr durch heiße oder kalte
Bauteile und Rohrleitung!
Ventilbauteile und Rohrleitung können im Be-
trieb sehr heiß oder sehr kalt werden und
bei Berührung zu Verbrennungen führen.
Î Bauteile und Rohrleitungen abkühlen las-
sen oder erwärmen.
Î Schutzkleidung und Schutzhandschuhe
tragen.
EB 8140
WARNUNG
!
Gehörschäden und Taubheit durch hohe
Schallpegel!
Im Betrieb können je nach Anlagenbedin-
gungen medienbedingte Geräuschentwick-
lungen auftreten (z. B. bei Kavitation und
Flashing). Zusätzlich können kurzfristige
hohe Schalldruckpegel entstehen, wenn ein
pneumatischer Antrieb oder pneumatische
Anbaugeräte ohne schallreduzierende Ele-
mente schlagartig entlüften. Beides kann das
Gehör schädigen.
Î Bei Arbeiten in Ventilnähe Gehörschutz
tragen.
WARNUNG
WARNUNG
!
!
Verletzungsgefahr durch austretende Ab-
luft!
Im Betrieb tritt im Zuge der Regelung bzw.
beim Öffnen und Schließen des Ventils Ab-
luft aus, z. B. am Antrieb.
Î Bei Arbeiten in Stellventilnähe Augen-
schutz tragen.
WARNUNG
!
Verletzungsgefahr durch vorgespannte Fe-
dern!
Stellventile, die mit vorgespannten Antriebs-
federn ausgestattet sind, stehen unter mecha-
nischer Spannung.
Î Öffnen des Ventilgehäuses/Antriebs aus-
schließlich gemäß den Anleitungen die-
ser EB, vgl. Kap. 9.4.1 oder 9.4.2.
Instandhaltung
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