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Garantie Entsorgung - Parkside PBH 1050 A1 Bedienungs- Und Sicherheitshinweise

Bohr- und meisselhammer
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Garantie / Entsorgung
Garantie
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Ga-
rantie ab Kaufdatum. Das Gerät wurde
sorgfältig produziert und vor Anlieferung
gewissenhaft geprüft. Bitte bewahren Sie
den Kassenbon als Nachweis für den Kauf
auf. Bitte setzen Sie sich im Garantiefall mit
Ihrer Servicestelle telefonisch in Verbindung.
Nur so kann eine kostenlose Einsendung
Ihrer Ware gewährleistet werden.
Die Garantieleistung gilt nur für Material- oder
Fabrikationsfehler, nicht aber für Transportschäden,
Verschleißteile oder für Beschädigungen an zer-
brechlichen Teilen, z. B. Schalter oder Akkus. Das
Produkt ist lediglich für den privaten und nicht für
den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer Behand-
lung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht
von unserer autorisierten Service-Niederlassung
vorgenommen wurden, erlischt die Garantie. Ihre
gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie
nicht eingeschränkt.
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schäden
und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden, spätestens aber zwei Tage nach
Kaufdatum. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
DE
Service Deutschland
Tel.:
0800 5435 111
E-Mail: kompernass@lidl.de
IAN 102964
AT
Service Österreich
Tel.:
0820 201 222
(0,15 EUR / Min.)
E-Mail: kompernass@lidl.at
IAN 102964
56 DE/AT/CH
CH
Service Schweiz
Tel.:
0842 665566
(0,08 CHF / Min., Mobilfunk
max. 0,40 CHF / Min.)
E-Mail: kompernass@lidl.ch
IAN 102964
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umweltfreund-
lichen Materialien, die Sie über die örtli-
chen Recyclingstellen entsorgen können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012 / 19 / EU
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.

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