13 UMWELTGERECHTE ENTSORGUNG
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß euro-
päischer Vorgaben nicht mehr zum unsortierten Abfall gegeben
werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die
Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. Helfen auch Sie
mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dass dieses Gerät
den dafür vorgesehenen Abfallentsorgungssystemen zugeführt
wird, wenn Sie es nicht mehr benutzen.
RICHTLINIE 2012/19/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES vom 04. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte.
Alternativ dazu können Sie Ihre ausgedienten Hörgeräte und
Batterien Ihrem Hörgerätespezialisten zur umweltgerechten
Entsorgung zurückgeben. Er ist Ihr Ansprechpartner in der Ent-
sorgungskette für Elektronikschrott.
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14 SONSTIGE INFORMATIONEN
EU-Konformitätserklärungen
Hiermit erklärt audifon, dass sich die Hörgeräte lewi R und risa R
in Übereinstimmung mit folgenden Verordnungen und Richtlinien
befinden:
EU-Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745
93/42/EWG für Medizinprodukte
2011/65/EU RoHs zur Reduzierung von Schadstoffen.
R&TTE-Richtlinie 2014/53/EG zu Funk- und
Telekommunikationsendgeräten
Die Konformitätserklärungen sind einzusehen bei
audifon GmbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Straße 2
99625 Kölleda
und auf www.audifon.com
Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen
schwerwiegenden Vorfälle sind dem Hersteller und der
zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der
Anwender und/oder der Patient niedergelassen ist,
zu melden.
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