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Endress+Hauser RMC 621 Betriebsanleitung Seite 59

Energiemanager
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RMC 621
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Impulsbreite zwischen 0,04 und 1000 ms!
Impulsbreite zwischen 100 und 1000 ms!
Ungültiger Wert, zu hoch
Ungültiger Wert, zu niedrig
Anzahl zwischen 1 und 15!
Impulspuffer Überlauf
Realgas: Temperaturüberschreitung
Realgas: Temperaturunterschreitung
Realgas: Drucküberschreitung
Erdgas: Fehler in Zus.setzung/Bereich
Erdgas: Konvergenz Dichte n. erreicht
Erdgas: Konvergenz nicht erreicht
Sonstige Meldungen/Ereignisse (erscheinen nur
im Ereignisspeicher)
Schleichmenge: Unterschreitung!
Minimale Temp.-Differenz
Endress+Hauser
Ursache
Aktiver/passiver Impulsausgang: Einge-
stellte Impulsbreite nicht innerhalb gülti-
gem Bereich.
Eingegebener Brennwert zu hoch
Eingegebener Brennwert zu niedrig
Anzahl der Stützstellen fehlerhaft.
Zu viele Impulse aufgelaufen, so dass
Impulszähler überlaufen wird: Impulse
gehen verloren.
Prozesstemperatur zu hoch, Grenzberei-
che des verwendeten Algorithmus über-
schritten.
Prozesstemperatur zu niedrig, Grenzbe-
reiche des verwendeten Algorithmus
unterschritten.
Prozessdruck zu hoch, Grenzbereiche
des verwendeten Algorithmus über-
schritten.
Gaszusammensetzung falsch: Molan-
teile sind außerhalb gültiger Grenzen.
Eingestellte Schleichmenge der Durch-
flussmessung unterschritten, d. h.
Durchfluss wird mit Null bewertet.
Eingestellte minimale Temperaturdiffe-
renz unterschritten, d. h. Temperaturdif-
ferenz wird mit Null bewertet.
Störungsbehebung
Behebung
Ändern Sie die Impulsbreite auf den
angegebenen Wertebereich.
Brennwert für die korrekte Verwendung
in SGERG88 / AGA8 muss im Bereich
19-48 MJ/Nm liegen. Wertekorrektur auf
einen Wert aus diesem Wertebereich.
Wertekorrektur auf einen Wert aus die-
sem Wertebereich.
Impulsfaktor erhöhen
Prozesstemperatur < 200 °C eingeben
Prozesstemperatur > -60 °C eingeben
Prozessdruck < 120 bar eingeben
Bitte korrigieren Sie die Gaszusammen-
setzung auf Werte gemäß SGERG88/
AGA8.
Gegebenenfalls Schleichmenge verrin-
gern. (siehe Kap. 6.3.3)
Gegebenenfalls Schleichmenge verrin-
gern. (siehe Kap. 6.3.3)
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