Vitocharge
(Fortsetzung)
2.7 Allgemeine Technische Daten Batteriemodule und Batterien
Abmessungen Batteriefach
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6 0
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Transport von Batteriemodulen
Das Transportieren der Lithium-Ionen-Batterien unterliegt Regeln
und Beschränkungen gemäß ADR Vorschriften. Lithiumbatterien
sind Gefahrgut und unterliegen somit den Gefahrgutvorschriften.
VIESMANN
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Lithiumbatterien sind im ADR und RID als Gefahrgut der Klasse 9
und damit folgenden UN-Nummern zugeordnet:
■ UN 3480 – Lithium-Ionen-Batterien
■ UN 3481 – Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen
VITOCHARGE VX3