1. Allgemeine Informationen, Zeichenerklärung Diese Informationsbroschüre beschreibt den Das Auffanggerät SSL-8-R1 darf nur am Gebrauch, sowie die Wartung und Prüfung des System H-8 benutzt werden. Auffanggerätes SSL-8-R1. Die Benutzung, Instandhaltung und Prüfung Bitte lesen Sie sich vor der Benutzung diese darf ausschließlich nach den Vorgaben dieser...
Inhaltsverzeichnis: WARNUNG Hinweis auf eine mögliche Gefahrensituation. 1. Allgemeine Informationen, Wenn sie nicht vermieden wird kann eine schwere Zeichenerklärung ... . . Verletzung oder der Tod die Folge sein. 2. Systemdaten ....VORSICHT 3.
• Veränderungen oder Ergänzungen am Steig- • Das Steigschutzsystem darf nur innerhalb der in schutzsystem H-8 dürfen ohne vorausgehende dieser Informationsbroschüre beschriebenen Ein- schriftliche Zustimmung von Hailo nicht vorge- satzbedingungen benutzt werden. nommen werden. Instandsetzungen dürfen aus- Jede anderweitige Verwendung (z.B. als Arbeits- schließlich mit Originalteilen und nach den Vor-...
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Be- Absturzgefahr! nutzung entzogen und zwecks Prüfung und In- Der Karabinerhaken darf nur an einer zugelas- standsetzung zurück an Hailo gesendet werden. senen Auffangöse des Auffanggurtes [A] einge- Im Fall eines Absturzes ist zudem die Leiter bzw. klinkt werden.
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WARNUNG Absturzgefahr! Eine Stellung, bei der sich der Benutzer direkt am Steigschutzseil über dem Auffanggerät [F] befindet, sollte grundsätzlich vermieden werden. Es besteht Absturzgefahr!
= 3 m a b s t a n HAILO System H-8 Das System H-8 darf ausschließlich mit dem Auffanggerät SSL-8-R1 in Verbindung mit Auffanggurten nach EN 361 genutzt werden. ACHTUNG! • Die Schutzwirkung des Auffanggerätes ist ab 3 m Steighöhe über Zugangsebene gegeben! (Sicherheitsabstand = 3 m) •...
6. Benutzung des Auffanggerätes SSL-8-R1 Auffanggerät SSL-8-R1 mit integriertem Bandfalldämpfer BFD-50/8-1 • Das Auffanggerät SSL-8-R1 [A] wird vor dem Aufstieg/Abstieg am Steigschutzseil verriegelt. Das Auffanggerät ist mit einem Energie absor- Das Auffanggerät darf nur in korrekter bierenden Bandfalldämpfer BFD-50/8-1 [B] Zugrichtung (roter Pfeil zeigt nach oben) ausgestattet und wird mit dem Auffanggurt des benutzt werden.
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6. Benutzung des Auffanggerätes SSL-8-R1 Einsetzen und Entnehmen des Auffanggerätes SSL-8-R1 1. Vor Benutzung des Auffanggerätes muss der fest integrierte Karabinerhaken [C] am Bandfalldämpfer in die Auffangöse des zuvor angelegten Auffanggurtes –gem. EN 361– ein- geklinkt werden. Sicherheitshinweise auf Seite 5-8 beachten! 2.
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Allgemeine Kontrolle und Funktionsprobe • Das Auffanggerät SSL-8-R1 muss vor der Benutzung zunächst durch eine Sichtkontrolle überprüft werden. • Das Auffanggerät nur in korrekter Zugrichtung (Pfeil zeigt nach oben) am Drahtseil einsetzen. Der Bandfalldämpfer muss am Auffanggerät frei beweglich sein. •...
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6. Benutzung des Auffanggerätes SSL-8-R1 Arbeitstägliche Funktionsprüfung vor der Benutzung des Steigschutzsystems H-8 Führen Sie diese Prüfung vor jeder Begehung der Steigleiter durch. Sorgen Sie vor der Durchführung der Funktionsprüfung für einen sicheren Stand. 1. Hängen Sie das Auffanggerät SSL-8-R1 in Kopfhöhe in das Steigschutzseil.
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Zusätzliche Anschlagpunkte WARNUNG Absturzgefahr! Sowohl beim Einstieg als auch beim Verlassen des Steigschutzsystems, muss sich der Benutzer entsprechend örtlicher Gegebenheiten, an einem zugelassenen Anschlagpunkt gegen Absturz sichern. Dabei wird der Karabinerhaken [A] entweder an einem zugelassenen Anschlagpunkt [B] – gem. EN 795 - oder einer anderen Konstruktion ein- gehakt! Der Ein- und Ausstieg darf nur von einem...
8. Pflegehinweise 9. Prüfungsanweisung Reinigung: • Auffanggeräte nach DIN EN 353-1:2018 sind auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funk- • Verschmutzungen am Auffanggerät auschließlich tionsfähigkeit mindestens einmal pro Jahr, durch mit Wasser und einem säurefreien Spülmittel ent- einen Sachkundigen/eine befähigte Person zu fernen.
10. Prüfplan Prüfplan zu wiederkehrenden Prüfungen des Auffanggerätes SSL-8-R1 Die jährlichen wiederkehrenden Prüfungen sind von der sachkundigen/befähigten Ergebnis: Person in den nachstehenden Tabellen zu dokumentieren. Bei Eintritt eines Schadenfalles ist diese Dokumentation lückenlos nachzuweisen. Dem Hersteller muss jederzeit Einsicht gewährt werden. 1.
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1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung 6. Prüfung 7. Prüfung Datum Datum Datum Datum Datum Datum Datum (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) (Monat/Jahr) nicht nicht nicht nicht nicht nicht nicht NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN...