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Hitachi PX-D2 Bedienungsanleitung Seite 3

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Kündigung
Unbeschadet sonstiger Rechte ist der Hersteller oder Microsoft berechtigt, diese EULA zu kündigen,
wenn Sie gegen ihre Bedingungen verstoßen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sämtliche Kopien der
SOFTWARE und alle ihre Bestandteile zu vernichten.
Eine EULA
Das Paket dieser SOFTWARE kann mehrere Ausführungen dieser EULA, wie zum Beispiel mehrere
Übersetzungen und/oder mehrere Datenträger (z.B. in der Benutzerdokumentation und in der Soft-
ware) enthalten. In diesem Fall wird nur ein (1) Exemplar des SOFTWARE-PRODUKTS lizensiert.
Exportbeschränkungen
Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE in ein Land, an eine natürliche oder juristische Person oder
einen Endbenutzer, das (der) den Exportbeschränkungen der USA unterliegt, zu exportieren oder zu
reexportieren. Insbesondere sind Sie nicht berechtigt zum Export oder Reexport der SOFTWARE (i) in
ein Land, für das die USA ein Embargo verhängt oder den Export von Waren oder Dienstleistungen ein-
geschränkt haben, wozu gegenwärtig, ohne darauf beschränkt zu sein, Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nord-
korea, Sudan und Syrien gehören, oder an einen Staatsangehörigen eines solchen Landes, wo immer
dieser sich aufhält, der beabsichtigt, die Produkte in ein solches Land zu senden oder zu transportieren,
(ii) an einen Endbenutzer, von dem Sie wissen oder Grund zu der Annahme haben, dass dieser die
SOFTWARE zur Planung, Entwicklung oder Herstellung nuklearer, chemischer oder biologischer Waf-
fen einsetzen wird, oder (iii) an einen Endbenutzer, dem die Teilnahme an Exportgeschäften von einer
Bundesbehörde der Regierung der USA untersagt worden ist.
3. URHEBERRECHT
Das Eigentum und Urheberrecht an der SOFTWARE (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Foto-
grafien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in der SOFTWARE enthalten sind), den
gedruckten Begleitmaterialien und allen Kopien der SOFTWARE liegen bei Microsoft und seinen Lieferan-
ten. Sie sind nicht berechtigt, das gedruckte Begleitmaterial zur SOFTWARE zu kopieren. Alle Rechte, die
nicht spezifisch im Rahmen dieser EULA erteilt werden, bleiben Microsoft vorbehalten.
4. PRODUKTUNTERSTÜTZUNG
Für die SOFTWARE wird keine Produktunterstützung von Microsoft und seinen Tochtergesellschaften
bereitgestellt.
Für die Produktunterstützung wenden Sie sich bitte an die vom Hersteller in der Dokumentation des
SYSTEMS angegebene Rufnummer. Sollten Sie Fragen zu dieser EULA haben oder wenn Sie sich aus
anderen Gründen mit dem Hersteller in Verbindung setzen möchten, wenden Sie sich bitte an die in der
Dokumentation des SYSTEMS angegebene Adresse.
5. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Beschränkte Gewährleistung
Der Hersteller gewährleistet für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Erhalts,
dass sich die SOFTWARE in allen wesentlichen Punkten entsprechend des gedruckten Begleitmateri-
als verhält. Stillschweigende Garantien an der SOFTWARE beschränken sich auf einen Zeitraum von
neunzig (90) Tagen. Einige Staaten/Gerichtsbarkeiten erlauben keine Einschränkungen in der Dauer
stillschweigender Garantien, so dass die obige Beschränkung für Sie möglicherweise keine Gültigkeit
hat.
Ansprüche des Kunden
Die gesamte Haftung des Herstellers und seiner Lieferanten und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach
Wahl des Herstellers entweder (a) in der Erstattung des Kaufpreises oder (b) in der Reparatur oder dem
Ersatz der SOFTWARE, die der obigen beschränkten Gewährleistung nicht entspricht und mit einer
Kopie Ihres Belegs an den Hersteller zurückgegeben wird. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht,
wenn ein Fehler der SOFTWARE auf Unfall, Missbrauch oder falsche Anwendung zurückzuführen ist.
Für ersetzte SOFTWARE gilt eine Gewährleistung für den Rest der ursprüngliche Garantiezeit oder
dreißig (30) Tage, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.
Lizenzvereinbarung
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