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Über Markenzeichen Und Eingetragene Markenzeichen; Hinweise Zum Urheberrechte - Pioneer DDJ-SB Bedienungsanleitung

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oder der „Denied Entity"-Liste des US Department of Commerce stehen,
exportiert oder re-exportiert werden. Mit der Nutzung des Programms
sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem dieser Länder befinden und
nicht auf einer dieser Listen stehen. Sie werden das Programm nicht für
Zwecke benutzen, die nach dem Recht der USA verboten sind, insbe-
sondere nicht, um Nuklearwaffen, Raketen, Chemie- oder Biowaffen zu
entwickeln, zu entwerfen, herzustellen oder zu produzieren.
5 SCHADENSERSATZ UND RECHTSBEHELFE FÜR
VERTRAGSBRUCH
Sie stimmen damit überein, dass jede Verletzung der Einschränkungen
dieser Vereinbarung Pioneer irreparable Schäden zufügen würde, für
die eine monetäre Entschädigung allein unzureichend wäre. Zusätzlich
zu den Schadensersatzforderungen und anderen Rechtbehelfen, zu
denen Pioneer berechtigt sein kann, stimmen Sie damit überein, dass
Pioneer das Recht hat, eine richterliche Verfügung einzureichen, um
den tatsächlichen, drohenden oder wiederholten Vertragsbruch dieser
Vereinbarung zu verhindern.
6 BEENDIGUNG
Pioneer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, falls Sie irgendwel-
che Bestimmungen verletzt haben. Falls diese Vereinbarung beendet
wird, dürfen Sie das Programm nicht weiter verwenden und müssen
es von Ihrem Computer oder Mobilgerät, auf dem es installiert ist,
dauerhaft löschen sowie alle in Ihrem Besitz befindlichen Kopien des
Programms und der Dokumentierung zerstören und Pioneer dann
schriftlich davon informieren. Die Abschnitte 2.2, 2.3, 2.4, 3, 4, 5, 6 und
7 bleiben auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin in
Kraft.
7 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 Beschränkung der Haftbarkeit. Unter keinen Umständen sind
Pioneer oder seine Tochtergesellschaften in Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung oder ihrem Inhalt, unter kei-
ner Haftbarkeitstheorie, haftbar für indirekte Schäden,
Folgeschäden, spezielle oder nachfolgende Schäden sowie
verschärften Schadensersatz oder für Schadensersatz für
verlorene Profite, Einkommen, Geschäfte, Ersparnisse,
Daten, den Gebrauch oder die Kosten für den Erwerb eines
Ersatzprogramms, selbst wenn Pioneer auf die Möglichkeit einer
solchen Schadensersatzforderung aufmerksam gemacht wurde
bzw. eine solche Schadensersatzforderung vorhersehbar ist.
Unter keinen Umständen wird die Haftbarkeit von Pioneer für alle
Schadensersatzforderungen den Betrag überschreiten, den Sie
Pioneer oder seinen Tochtergesellschaften für den Erwerb des
Programms bezahlt haben. Die Vertragsparteien geben zu, dass
die Haftbarkeitsgrenzen und die Risikoverteilung, die in dieser
Vereinbarung angeführt sind, im Programmpreis widerspiegelt
sind und einen wesentlichen Teil des Abkommens zwischen den
Parteien darstellen, da Pioneer dieses Programm anderenfalls
nicht angeboten noch auch diese Vereinbarung abgeschlossen
hätte.
2 Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen oder
Ausschlüsse der Garantien und Haftbarkeit betreffen oder beein-
trächtigen Ihre gesetzlichen Rechte als Kunde nicht und gelten
für Sie nur in dem Maße, in dem solche Beschränkungen oder
Ausschlüsse unter den Gesetzen der Gerichtsbarkeit an Ihrem
Wohnort erlaubt sind.
3 Trennbarkeit und Verzicht. Falls irgendeine Bestimmung dieser
Vereinbarung als illegal, ungültig oder auf andere Weise nicht
durchsetzbar eingestuft wird, wird diese Bestimmung bis zum
erlaubten Maße durchgesetzt oder, falls eine Durchsetzung
nicht möglich ist, als trennbar angesehen und daher aus
dieser Vereinbarung ausgeschlossen, während die restlichen
Bestimmungen der Vereinbarung weiterhin voll in Kraft bleiben.
Der Verzicht einer der Parteien im Falle eines Versäumnisses
oder Vertragsbruchs dieser Vereinbarung bedeutet nicht, dass
im Falle eines späteren Versäumnisses oder Vertragsbruchs
ebenfalls ein Verzicht erfolgt.
4 Keine Übereignung. Sie dürfen diese Vereinbarung oder
irgendwelche darin enthaltenen Rechte oder Pflichten nicht
übereignen, verkaufen, übertragen, delegieren oder sich ihrer auf
andere Weise entledigen, weder gewollt noch ungewollt, sei es
gesetzmäßig oder auf andere Weise, ohne vorher die schriftliche
Zustimmung von Pioneer eingeholt zu haben. Jede angebli-
che Übereignung, Übertragung oder Delegation durch Sie ist
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De
null und nichtig. Vorbehaltlich des Obengenannten ist diese
Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und
Rechtsnachfolger bindend.
5 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die gesamte
Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst alle vorherigen
oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Vertretungen bezüg-
lich des Inhalts, seien sie schriftlich oder mündlich, ab. Diese
Vereinbarung darf ohne die vorherige und ausdrückliche schrift-
liche Zustimmung von Pioneer nicht modifiziert oder berichtigt
werden, und keine weitere Akte, kein Dokument, Verwendung
oder Gewohnheitsrecht kann diese Vereinbarung berichtigen
oder modifizieren.
6 Sie erklären Ihr Einverständnis damit, dass diese Vereinbarung
durch japanische Gesetzgebung geregelt und gemäß dieser
ausgelegt wird.
Über Markenzeichen und
eingetragene Markenzeichen
! Pioneer ist ein eingetragenes Markenzeichen der PIONEER
CORPORATION.
! Bei Microsoft, Windows und Windows Vista handelt es sich um
eingetragene Marken bzw. Marken der Microsoft Corporation in den
Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.
! Mac OS, iTunes und Finder sind eingetragene Markenzeichen von
Apple Inc. in den USA und anderen Ländern.
! Intel und Intel Core sind Warenzeichen der Intel Corporation in den
USA und/oder anderen Ländern.
! ASIO ist ein Markenzeichen von Steinberg Media Technologies
GmbH.
! Serato DJ Intro, Scratch Live, ITCH und Serato DJ sind eingetragene
Marken von Serato.
Die hier erwähnten Produkt- oder Firmennamen sind Markenzeichen der
jeweiligen Eigentümer.
Dieses Produkt wurde für Nonprofit-Verwendung lizensiert. Dieses
Produkt ist nicht zu den Handelszwecken (für Gewinn bringen-
den Gebrauch), wie Sendung (terrestrisch, Satelliten-, Kabel oder
andere Arten von Sendungen), streaming im Internet, Intranet
(ein privates Kommunikationsnetz) oder anderen Typen von
Netzwerken oder zum Vertrieb elektronischer Information (online
digitale Musikvertriebsdienste) lizensiert worden. Für derartige
Verwendungszwecke müssen sie die entsprechenden Lizenzen erhal-
ten. Für Einzelheiten besuchen Sie http://www.mp3licensing.com.

Hinweise zum Urheberrechte

Aufnahmen, die Sie vornehmen, sind für persönlichen Genuss gedacht
und dürfen nach dem Urheberrecht nicht ohne Zustimmung des
Urheberrechtsinhabers anderweitig verwendet werden.
! Musik, die von CDs, usw. aufgenommen wurde, ist durch die
Urheberrechtsgesetze der einzelnen Länder sowie durch internatio-
nale Abkommen geschützt. Es liegt in der vollen Verantwortung der
Person, die die Musik aufgenommen hat, sicherzustellen, dass die
Aufnehmen nicht gesetzwidrig verwendet werden.
! Beim Umgang mit Musik, die aus dem Internet heruntergeladen
wurde usw., liegt es in der vollen Verantwortung der Person, die
den Musik-Download ausgeführt hat, sicherzustellen, dass die
aufgenommenen Inhalte entsprechend den Vorschriften auf der
Download-Site verwendet werden.
— Änderungen der technischen Daten und des Designs dieses
Geräts sowie der mitgelieferten Software im Sinne der technischen
Verbesserung ohne vorherige Ankündigung bleiben vorbehalten.
© 2013 PIONEER CORPORATION. Alle Rechte vorbehalten.
PIONEER CORPORATION
1-1, Shin-ogura, Saiwai-ku, Kawasaki-shi, Kanagawa 212-0031, Japan
<DRI1202-A>

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