(*) Sind Sonderausstattungen vorhanden (z.B. Anhängerkupplung usw.), dann kann das Leergewicht zunehmen, so dass bei gleich bleibendem zulässigem
Gesamtgewicht die Zuladung abnimmt.
(**) Lasten, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass das Transportgut im Gepäckraum und/oder auf der
Ladefläche unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Lasten verteilt wird.