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AVM FRITZ!Box 7412 Handbuch Seite 72

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Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
Erlaubte Internetseiten
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mithilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking
verwendet.
Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
Die Whitelist ist eine Filterliste, deren Verwendung
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige
Internetseiten erlaubt sein soll.
Die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen
sind, sind für den Zugriff erlaubt.
Bei Verwendung der Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
Internetseiten mit der Blacklist sperren:
Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indizierten Internetseiten mit
jugendgefährdenden Inhalten.
Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine
Internetseite über ihre IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.
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