5. INSTALLATION UND ANSCHLUSS
Installation
Bei der Installation sind insbesondere die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestim-
mungen zu beachten! Die Installation darf nur vom autorisierten Fachhandel ausgeführt werden!
Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Einrichtung durch einen Sachverständigen
geprüft werden!
Für die Befestigung an einer Traverse verschrauben Sie zwei Haken mit den Gewinden an der
Gehäuseoberseite. Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage immer mit einem geeigneten
Sicherungsseil.
• Die Aufhängevorrichtungen des Gerätes muss so gebaut und bemessen sein, dass sie 1 Stunde lang ohne
dauernde schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aushalten kann.
• Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen Aufhängung, z. B. einem geeigneten Fang-
netz, erfolgen. Diese zweite Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass im Fehlerfall der
Hauptaufhängung kein Teil der Installation herabfallen kann.
• Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf
Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrbereichen verboten.
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische
Einrichtungen:
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch
Sachverständige geprüft werden
- mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft
werden
- mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden
• Wird das Gerät hängend installiert, darf es nicht im Aufenthaltsbereich von Personen installiert werden.
• WICHTIG! Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies beinhaltet (aber beschränkt
sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsmaterial und
regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Gerätes. Versuchen Sie niemals,
die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation verfügen, sondern
beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können zu Verletzungen
und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
• Das Gerät muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
• Über Kopf installierte Geräte können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie
Zweifel an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie das Gerät NICHT!
• Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Gerätes aushalten kann.
• Es dürfen nur Sicherungsseile gemäß DIN 56927, Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56926, Schäkel
gemäß
DIN
EN
Schnellverbindungsglieder,
Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1, BGI 810-3) ausreichend dimensioniert sein und korrekt
angewendet werden. Der maximale Fallabstand darf 20 cm nicht überschreiten. Ein Sicherungsseil, das
einmal der Belastung durch Absturz ausgesetzt war oder beschädigt ist, darf nicht mehr als Sicherungsseil
eingesetzt werden.
• Bitte beachten Sie: Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von
Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss
sich selbständig um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
• Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende Sicher-
heitsvorkehrungen verursacht werden!
LEBENSGEFAHR!
LEBENSGEFAHR!
1677-1
und
BGV
Schäkel
und
C1
Kettbiner
eingesetzt
Kettbiner
müssen
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werden.
Die
auf
Grundlage
der
00094312.DOCX, Version 1.0
Fangseile,
aktuellsten