Umrüstungs-Dokumentation KARABAG 500E
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1.1.4 Sicherheitshinweise
Die Umrüstarbeiten müssen von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden, dies gilt be-
sonders bei den Arbeiten im Hochvolt-Bereich. Die Umrüstarbeiten dürfen im Rahmen des
Arbeitsschutzes nur mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) getätigt werden.
Es gelten die allgemeinen, länderspezifischen und bereichsspezifischen Arbeitsschutzmaß-
nahmen. Diese sind unbedingt zu beachten. Betriebsstoffe (z.B. Kraftstoffe, Öle, etc.) fallen
unter die Gefahrstoffverordnung. Beim Umgang mit diesen Betriebsstoffen muss die Gefahr-
stoffverordnung beachtet werden. Alle relevanten Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Re-
geln und Bestimmungen sind im Kapitel „Vorschriften und Regeln" aufgeführt.
Notiz: Bitte darauf achten, dass die durch Gesetzesgeber geforderten Warnhinweise und La-
bels an den entsprechenden Stellen platziert werden (ECE R100-01).