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Parkside 1549045 Bedienungs- Und Sicherheitshinweis Seite 11

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Anl_ES_200_1549045_SPK7:_
14. Hinweise:
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der
Schutzleiter in elektrischen Anlagen oder
Geräten bei Fahrlässigkeit durch den
Schweißstrom zerstört werden kann, z.B.
die Masseklemme wird auf das Schweiß-
gerätegehäuse gelegt, welches mit dem
Schutzleiter der elektrischen Anlage
verbunden ist. Die Schweißarbeiten werden
an einer Maschine mit Schutzleiteran-
schluss vorgenommen. Es ist also möglich,
an der Maschine zu schweißen, ohne die
Masseklemme an dieser angebracht zu
haben. In diesem Fall fließt der
Schweißstrom von der Masseklemme über
den Schutzleiter zur Maschine. Der hohe
Schweißstrom kann ein Durchschmelzen
des Schutzleiters zur Folge haben.
15. Die Absicherungen der Zuleitungen zu den
Netzsteckdosen muss den Vorschriften ent-
sprechen (VDE 0100). Es dürfen also nach
diesen Vorschriften nur dem Leitungsquer-
schnitt entsprechende Sicherungen bzw.
Automaten verwendet werden (für
Schutzkontaktsteckdosen max. 16 Amp.
Sicherungen oder 16 Amp. LS-Schalter).
Eine Übersicherung kann Leitungsbrand
bzw. Gebäudebrandschäden zur Folge
haben.
Enge und feuchte Räume
Vorsicht!
Bei Arbeiten in engen, feuchten oder heißen
Räumen sind isolierende Unterlagen und
Zwischenlagen ferner Stulpenhandschuhe aus
Leder oder anderen schlecht leitenden Stoffen
zur Isolierung des Körpers gegen Fußboden,
Wände leitfähige Apparateteile und dgl. zu
benutzen.
Bei Verwendung der Kleinschweißtrans-
formatoren zum Schweißen unter erhöhter
elektrischer Gefährdung, wie z.B. in engen
Räumen aus elektrisch leitfähigen Wandungen
(Kessel, Rohre usw.), in nassen Räumen
(Durchfeuchten der Arbeitskleidung), in heißen
Räumen (Durchschwitzen der Arbeitskleidung),
darf die Ausgangsspannung des
Schweißgerätes im Leerlauf nicht höher als 42
27.08.2008
12:58 Uhr
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Volt (Effektivwert) sein. Das Gerät kann also
aufgrund der höheren Ausgangsspannung in
diesem Fall nicht verwendet werden.
Schutzkleidung
Vorsicht!
1. Während der Arbeit muss der Schweißer
an seinem ganzen Körper durch die
Kleidung und den Gesichtschutz gegen
Strahlen und gegen
Verbrennungen geschützt sein.
2. An beiden Händen sind Stulpenhand-
schuhe aus einem geeignetem Stoff
(Leder) zu tragen. Sie müssen sich in
einem einwandfreien Zustand befinden.
3. Zum Schutz der Kleidung gegen
Funkenflug und Verbrennungen sind
geeignete Schürzen zu tragen. Wenn die
Art der Arbeiten z.B. das Überkopf-
schweißen, es erfordert, ist ein
Schutzanzug und wenn nötig auch
Kopfschutz zu tragen.
4. Die verwendete Schutzkleidung und das
gesamte Zubehör muss der Richtlinie
"Persönliche Schutzausrüstung"
entsprechen.
Schutz gegen Strahlen und Verbrennungen
Vorsicht!
1. An der Arbeitstelle durch einen Aushang
„Vorsicht nicht in die Flammen sehen!" auf
die Gefährdung der Augen hinweisen. Die
Arbeitsplätze sind möglichst so
abzuschirmen, dass die in der Nähe
befindlichen Personen geschützt sind.
Unbefugte sind von den Schweißarbeiten
fernzuhalten.
2. In unmittelbarer Nähe ortsfester
Arbeitstellen dürfen die Wände nicht
hellfarbig und nicht glänzend sein. Fenster
sind mindestens bis Kopfhöhe gegen
Durchlassen oder Zurückwerfen von
Strahlen zu sichern, z.B. durch geeigneten
Anstrich.
DE/
AT
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