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BROTJE EcoTherm Plus WGB Pro EVO Serie Technische Information Seite 52

Gas-brennwertwandkessel
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Anforderungen an das Heizwasser
11. Anforderungen an das Heizwasser
Novellierung der VDI-Richtlinie
2035-1 (12/2005):
Informationen zur Behandlung
des Heizungsanlagenwassers
bei BRÖTJE Gas-Brennwert-
geräten
Schutz des Kessels vor
wasser seitiger Korrosion
(VDI-Richtlinie 2035-2)
Vermeidung von Schäden
durch Kesselsteinbildung
(VDI-Richtlinie 2035-1)
Es gelten in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2035 folgende Anforderungen an die Heizwasserqualität:
• Die Maximalwerte für unbehandeltes Wasser, die dem für BRÖTJE kesselspezifischen Diagramm zu entnehmen
sind, dürfen nicht überschritten werden (siehe nachfolgendes Diagramm).
• Der pH-Wert des Heizwassers im Betrieb muss zwischen 8,0 und 8,5 liegen.
• Bei Teilenthärtung des Füll- und Ergänzungswassers darf ein Härtegrad von 6 °dH nicht unterschritten werden.
Es wird ein Härtegrad von ca. 8 °dH empfohlen.
• Unbehandeltes Wasser muss Leitungswasser in Trinkqualität entsprechen.
• Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zunder oder Schlamm enthalten. Bei
Erstinbetrieb nahme ist die Anlage so lange zu spülen, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen
der Anlage ist darauf zu achten, dass der Wärmetauscher des Heizkessels nicht durchströmt wird, und die
Heizkörperthermostate abgenommen und die Ventileinsätze auf maximalen Durchfluss gestellt werden.
• In Regionen mit grenzwertiger Härte entsprechend dem kesselspezifischen Diagramm wird grundsätzlich die
Zugabe von Vollschutz zur Härte- und pH-Wert-Stabilisierung empfohlen. Eine schädliche Überdosierung mit
Vollschutz ist nach Herstellerangaben nicht möglich.
• Werden Inhibitoren eingesetzt, ist es wichtig, die Angaben des Herstellers zu beachten.
• Bei Pufferspeichern in Verbindung mit Solaranlagen oder Festbrennstoffkesseln muss der Pufferinhalt bei der
Bestimmung der Füllwassermenge mit berücksichtigt werden.
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Anforderungen an das Heizwasser für BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte
Diese Darstellungen sollen aufzeigen, welche Anforderungen an das Heizungs-
wasser bei BRÖTJE Gas-Brennwertgeräten zu erfüllen sind, und lehnen sich an die
VDI-Richtlinien 2035 an.
Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Störungen im Heizkreis durch Korrosion
oder Kalkablagerungen mit der Folge einer Wirkungsgradverringerung und Funk-
tionseinschränkung.
Bei geschlossenen Anlagen ist eine Behandlung des Füllwassers hinsichtlich Kor-
rosion nicht erforderlich. Bei Anlagen mit Fußbodenheizung und nicht sauerstoff-
dichtem Rohr ist eine Systemtrennung zum Kessel und anderer korrosionsgefähr-
deter Anlagenbestandteile einzusetzen.
Um einen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb der Heizungsanlage sicher -
zustellen, kann es erforderlich sein, einen Härtestabilisator dem Füllwasser bei-
zu geben oder teilenthärtetes Trinkwasser in Verbindung mit einem Härtestabilisator
und einer pH-Wert-Korrektur zu verwenden. Dies ist abhängig vom Härtegrad des
Füllwassers (regional in Deutschland sehr unter schiedlich), dem Anlagenvolumen
und der Kesselgröße.
Die in der VDI-Richtlinie 2035-1 genannten schärferen Anforderungen be ruhen
zum einen auf den gewonnenen Erfahrungen in den letzten Jahren durch den
vermehrten Einsatz von Umlaufwasserheizern, zum anderen auf den geänderten
Anlagenbedingungen wie:
• kleinere Heizleistungen im Verhältnis zum Wärmebedarf,
• Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten,
• vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und
Festbrennstoffkesseln.
EcoTherm Plus WGB Pro EVO
Version 01.09

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