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Verwendung Einer Anderen Anwendung Als Rekordbox Dj; Installieren Der Treibersoftware; Software-Lizenzvereinbarung - Pioneer DJM-450 Bedienungsanleitung

Dj-mischpult
Inhaltsverzeichnis

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Verwendung einer anderen
Anwendung als rekordbox dj

Installieren der Treibersoftware

Diese Treibersoftware ist ein urheberrechtlich geschütztes Programm
für die Ein- und Ausgabe von Audiosignalen vom Computer. Um
dieses Gerät mit einem Computer zu benutzen, auf dem Mac OS oder
Windows installiert ist, installieren Sie vorab die Treibersoftware auf dem
Computer.

Software-Lizenzvereinbarung

Diese Software-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung") wird zwischen
Ihnen (sowohl einem Einzelbenutzer, der das Programm installiert,
als auch einer einzigen juristischen Person, für die der Einzelbenutzer
handelt) („Sie" oder „Ihr") und der Pioneer DJ Corporation („Pioneer DJ")
geschlossen.
DAS ERGREIFEN VON SCHRITTEN ZUR EINRICHTUNG ODER
INSTALLATION DES PROGRAMMS BEDEUTET, DASS SIE SÄMTLICHE
BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNGEN AKZEPTIEREN.
DIE ERLAUBNIS ZUM DOWNLOADEN UND/ODER BENUTZEN DES
PROGRAMMS WIRD AUSDRÜCKLICH VON IHRER BEFOLGUNG
DIESER BEDINGUNGEN ABHÄNGIG GEMACHT. EINE SCHRIFTLICHE
ODER ELEKTRONISCHE ANNAHME IST NICHT ERFORDERLICH,
UM DIESE VEREINBARUNG GÜLTIG UND DURCHSETZBAR ZU
MACHEN. WENN SIE NICHT MIT SÄMTLICHEN BEDINGUNGEN
DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, SIND SIE NICHT
ZUR BENUTZUNG DES PROGRAMMS BEFUGT UND MÜSSEN SEINE
INSTALLATION ABBRECHEN BZW. ES DEINSTALLIEREN.
1 DEFINITIONEN
1 „Dokumentierung" bedeutet die schriftliche Dokumentierung,
die technischen Daten und der Hilfe-Inhalt, die von Pioneer DJ
allgemein zur Verfügung gestellt werden, um Ihnen bei den
Installation und dem Gebrauchs des Programms behilflich zu
sein.
2 „Programm" bedeutet die gesamte Pioneer DJ-Software, oder
einen Teil davon, die Sie gemäß dieser Vereinbarung unter Lizenz
von Pioneer DJ erhalten.
2 PROGRAMMLIZENZ
1 Beschränkte Lizenz. Entsprechend den Einschränkungen dieser
Vereinbarung erteilt Ihnen Pioneer DJ eine beschränkte, nicht
ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz (ohne das Recht auf
eine Unterlizenz):
a
Zur Installation einer einzigen Kopie dieses Programms
in Ihrem Computer oder Mobilgerät, um das Programm
ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch
entsprechend dieser Vereinbarung und der Dokumentierung
(„Autorisierter Gebrauch") zu verwenden;
b
Zur Verwendung der Dokumentierung für die Unterstützung
des autorisierten Gebrauchs; und
c
Zur Anfertigung einer Programmkopie ausschließlich
für Sicherungszwecke, vorausgesetzt, dass alle Titel und
Markenzeichen, das Copyright und alle Hinweise auf
eingeschränkte Rechte auf der Kopie reproduziert werden.
2 Beschränkungen. Sie werden das Programm oder die
Dokumentierung nur in der Form kopieren oder Benutzen,
wie es durch diese Vereinbarung ausdrücklich erlaubt ist. Sie
werden das Programm nicht übertragen, unterlizenzieren,
vermieten, verleasen oder verleihen oder für Dritt-Trainings,
gewerbliches Time-Sharing oder in einem Serviceunternehmen
benutzen. Sie werden weder selbst noch durch Dritte das
Programm modifizieren, rückentwickeln, disassemblieren oder
dekompilieren, außer soweit ausdrücklich durch geltendes Recht
erlaubt, und dann nur, nachdem Sie Pioneer DJ schriftlich über
Ihre beabsichtigten Aktivitäten informiert haben.
3 Eigentum. Pioneer DJ oder seine Lizenzgeber behalten alle
Rechte, Ansprüche und Interessen in und an allen Patent-,
Copyright-, Markenzeichen-, Handelsgeheimnis- und sonstigen
Rechten des geistigen Eigentums an dem Programm und der
Dokumentierung und allen daraus hergeleiteten Werken. Sie
erwerben keine weiteren ausdrücklichen oder impliziten Rechte,
die über die in dieser Vereinbarung ausgeführte beschränkte
Lizenz hinausgehen.
4 Keine Unterstützung. Pioneer DJ ist gemäß dieser Vereinbarung
nicht verpflichtet, das Programm oder die Dokumentierung zu
unterstützen, zu warten, zu aktualisieren, zu verändern oder neue
Veröffentlichungen bekanntzugeben.
3 GARANTIE-VERZICHTSERKLÄRUNG
DAS PROGRAMM UND DIE DOKUMENTIERUNG WERDEN „WIE
VORHANDEN" ANGEBOTEN, OHNE JEGLICHE DARSTELLUNGEN
ODER GARANTIEN, UND SIE STIMMEN ZU, SIE AUF EIGENES RISIKO
ZU VERWENDEN. BIS ZU DEM VOM GESETZ ZUGELASSENEN
MASS SCHLIESST PIONEER DJ AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN
JEGLICHER ART MIT BEZUG AUF DAS PROGRAMM UND DIE
DOKUMENTIERUNG AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIERT,
SATZUNGSGEMÄSS ODER SICH AUS EINEM GESCHÄFTSABLAUF
ERGEBEND, BZW. EINEM HANDELSABLAUF ODER GEBRAUCH,
EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER VERMARKTBARKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, AUSREICHENDE
QUALITÄT, RICHTIGKEIT, INHABERSCHAFT VON RECHTEN, FREIHEIT
VON ANSPRÜCHEN DRITTER.
4 KONTROLLE DES EXPORTS UND EINHALTUNGEN
DER EXPORTBESTIMMUNGEN UND VORSCHRIFTEN
Sie dürfen das Programm nur soweit durch das Recht der Vereinigten
Staaten und die Gesetze der Rechtsprechungen, in denen das
Programm bezogen wurde, zulässig exportieren oder reexportieren.
Insbesondere, jedoch ohne Beschränkung, darf das Programm nicht
(a) in von den USA mit Embargos belegte Länder oder (b) an Personen
oder Rechtssubjekte auf der Liste der ausdrücklich benannten
Staatsangehörigen des US-Finanzministeriums oder der Liste mit
Handelsverweigerungen des US-Handelsministeriums exportiert
oder reexportiert werden. Durch Benutzen des Programms sichern
Sie zu und gewährleisten Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen
Land oder auf einer solchen Liste befinden. Außerdem stimmen Sie
zu, dass Sie das Programm nicht zu durch das Recht der Vereinigten
Staaten untersagten Zwecken benutzen werden, einschließlich ohne
Beschränkung die Entwicklung, das Design, die Herstellung oder die
Produktion von nuklearen, Schuss-, chemischen oder biologischen
Waffen.
5 EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG
Das Programm und die Dokumentierungen sind
„gewerbliche Computersoftware" und „gewerbliche
Computersoftwaredokumentierungen" gemäß der Definition dieser
Begriffe in 48 C.F.R. §252.227-7014 (a) (1) (2007) und 252.227-7014 (a)
(5) (2007). Die Rechte der US-Regierung in Bezug auf das Programm
und die Dokumentierungen sind durch diese Lizenz gemäß 48 C.F.R.
§12.212 (Computersoftware) (1995) und 48 C.F.R. §12.211 (technische
Daten) (1995) und/oder 48 C.F.R. §227.7202-3, je nachdem, was
zutrifft, eingeschränkt. Deshalb werden das Programm und die
Dokumentierungen an Endbenutzer der US-Regierung (a) nur als
„gewerbliche Gegenstände", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. §2.101
allgemein definiert und in DFAR 212.102 eingebunden ist, und (b) nur
mit diesen beschränkten Rechten lizenziert, wie sie der Öffentlichkeit
gemäß dieser Lizenz gewährt werden. Unter keinen Umständen werden
der US-Regierung oder ihren Endbenutzern größere Rechte gewährt,
als wir anderen Benutzern gewähren, wie in dieser Lizenz ausgeführt.
Hersteller ist die Pioneer DJ Corporation, 1-1 Shin-Ogura, Saiwai-ku,
Kawasaki-shi, Kanagawa, 212-0031 Japan
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De

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