Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Installation; Montage; Energieversorgung - Honeywell EM-Zentrale 561-MB24 Installationsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für EM-Zentrale 561-MB24:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

16
3.

Installation

Siehe hierzu auch Broschüre "Elektrische Installation von gefahrenmeldetechnischen Anlagen"
(Nr. P03061-15-000-XX).
3.1

Montage

Das Gehäuse besteht aus der Rückwand und einem abnehmbarem Gehäuseoberteil.
Der Montageort der Zentrale sollte folgende Bedingungen erfüllen:
* innerhalb des gesicherten Bereiches liegen
* im Innenbereich eines Gebäudes liegen
* leicht zugänglich sein
* keinen außergewöhnlichen Umgebungsbedingungen, z.B. aggressiven Dämpfen, erhöhter
Luftfeuchtigkeit etc. ausgesetzt sein
* in Augenhöhe liegen
* von außen nicht einsehbar sein
* ausreichende Festigkeit gegen Abreißversuche besitzen
* genügend Seitenabstand zu angrenzenden Geräten bieten
* Innenwand des Sicherungsbereiches sein - falls Montage nur an Außenwand möglich, kann
evtl. eine Durchbruchüberwachung erforderlich werden.
Nach abgeschlossener Installation und Inbetriebnahme, Gehäuseoberteil aufsetzen und nach Verschraubung
verplomben.
3.2

Energieversorgung

Die Energieversorgung muss über eine separate Sicherung (Zählerkasten, Unterverteilung) an das Versorgungsnetz
angeschaltet werden. An diesen Stromkreis dürfen keine anlagenfremden Verbraucher angeschlossen werden. Die
Energieversorgung kann auch an einen Stromkreis angeschaltet werden, der ausschließlich für die inneren
Beleuchtungsanlagen der zu überwachenden Bereiche dient.
Ist das elektrische Netz des Betreibers mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) ausgerüstet, muss der
Energieversorgung ein eigener, stoßstromfester FI-Schalter zugeordnet werden.
Sicherung und FI-Schalter sollten sich innerhalb des Sicherungsbereiches befinden.
Die innerhalb der Energieversorgung vorgesehenen Akkumulatoren müssen VdS-anerkannt sein. Bei
Parallelschaltung von Akkumulatoren dürfen nur typengleiche Akkumulatoren gleichen Alters verwendet werden.
Bei Ausfall des Versorgungsnetzes muss der dauernd uneingeschränkte Betrieb der EMA für mindestens 60
Stunden (VdS-Klasse C) durch die Akkuversorgung sichergestellt sein. Vor Ablauf dieser 60 Stunden müssen die
Alarmierungseinrichtungen mindestens noch für die Dauer von 60 Sekunden betrieben werden können. Die
erforderliche Akkukapazität muss im meldebereiten Zustand der EMA durch Messung der Stromaufnahme im
scharf- und unscharfgeschalteten Zustand ermittelt werden. Bei unscharfgeschalteter Anlage ist der Stromverbrauch
der Störungsanzeige(n) und einer Meldergruppenanzeige, ab 10 Meldergruppen 10 % der Meldergruppenanzeigen,
in der Berechnung zu berücksichtigen. Gruppenanzeigen, die nur über eine nicht feststellbare Prüftaste zur Anzeige
gebracht werden, können vernachlässigt werden. Für die Auslegung der Batteriekapazität ist die jeweils höhere
Stromaufnahme maßgebend.
Sofern die EMA auch im scharfgeschalteten Zustand Störungsmeldungen optisch bzw. akustisch anzeigt (nur
zulässig bei Anzeigen außerhalb des Sicherungsbereiches), muss der Stromverbrauch dieser Anzeigen zusätzlich
in die Berechnung einbezogen werden.
Ferner sind die VDE-Vorschriften, die Vorschriften des örtlichen EVU sowie für VdS-Anlagen die einschlägigen VdS-
Richtlinien zu beachten!
Installationsanleitung 561-MB24

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Emz 561-mb24 "bundle lcd"Emz 561-mb24 "bundle led"

Inhaltsverzeichnis