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Reinigung Und Wartung; Entsorgung - Parkside PTS 710 A2 Originalbetriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 76

Reinigung und Wartung

WARNUNG! VERLETZUNGSGE-
FAHR! Bevor Sie Arbeiten am Gerät
durchführen, ziehen Sie immer den
Netzstecker aus der Steckdose.
HINWEIS
Lassen sie die Kohlebürsten durch den
Hersteller, seinen Kundendienst oder eine
ähnlich qualifizierte Person ersetzen.
Reinigen Sie das Gerät nach Abschluss der
Arbeit.
Verwenden Sie zur Reinigung des Gehäuses ein
Tuch und keinesfalls Benzin, Lösungsmittel oder
Reiniger.
Halten Sie den Bereich um die Schutzhaube
stets sauber. Entfernen Sie Staub und Späne mit
einem Pinsel oder durch Druckluft.

Entsorgung

Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über die
örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in
den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Batterien entsorgen
Batterien müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EC recycelt und dürfen nicht
im Hausmüll entsorgt werden. Jeder
Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alle
Batterien/Akkus bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde / seines Stadtteils oder im Handel abzu-
geben. Diese Verpflichtung dient dazu, dass
Batterien/Akkus einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden können. Geben Sie
PTS 710 A2
Batterien/Akkus nur im entladenen Zustand zurück.
Batterien müssen vor der Entsorgung aus dem
Gerät entfernt werden.
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsmate-
rialien und trennen Sie diese gegeben-
enfalls gesondert. Die Verpackungsma-
terialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
DE │ AT │ CH
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