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Beschreibung

2. Garantiebedingungen.

Der Warmwasserbereiter muss von einer Person installiert werden, die qualifiziert und mit dem Stand der
Technik, mit den geltenden Normen und den Vorschriften unserer technischen Abteilung vertraut ist.
Er wird normal benutzt und regelmäßig von einem Fachmann gewartet.
Unter diesen Bedingungen wird unsere Garantie ausgeführt durch Austausch oder kostenlose Ersatzlieferung
der von unseren Abteilungen als defekt anerkannten Teile, bzw. des Geräts. Davon ausgeschlossen sind die
Arbeits- und Anfahrtkosten sowie jegliche Entschädigung für eine Garantieverlängerung.
Unsere Garantie tritt ab dem Installationsdatum in Kraft (maßgeblich ist die Installationsrechnung). Falls ein
entsprechender
Nachweis
Warmwasserbereiters plus sechs Monate hergenommen.
Die Garantie für das Ersatzteil bzw. den Ersatz-Warmwasserbereiter (im Rahmen der Garantie) läuft zur selben
Zeit aus wie diejenige für das ausgetauschte Teil, bzw. den ausgetauschten Warmwasserbereiter.
HINWEIS: Für Kosten oder Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Installation (z.B. Frost, Sicherheitsgruppe
nicht an das Abwassersystem angeschlossen, kein Auffangbehälter) bzw. Schwierigkeiten beim Zugriff kann in
keinem Fall der Hersteller verantwortlich gemacht werden.
Die Bestimmungen der vorliegenden Garantiebedingungen schließen nicht die gesetzliche Garantie für Fehler
und verdeckte Mängel zugunsten des Käufers aus, die in jedem Fall gemäß den Bedingungen in den Artikeln
1641 und folgende des Code Civil Anwendung findet.
Die Lieferung von Ersatzteilen, die für den Betrieb unserer Produkte unverzichtbar sind, ist für einen Zeitraum
von 10 Jahren ab deren Herstellungsdatum sichergestellt.
Eine Störung an einem Bauteil rechtfertigt in keinem Fall den Austausch des gesamten Geräts.
Tauschen Sie daher das defekte Teil aus.
GARANTIE:
Warmwasserbereiter: 5 Jahre (Dichtigkeit des Behälters, elektronische Platinen, elektrische
Zusatzheizung und Fühler).
Wärmepumpe: 2 Jahre (außer Fühler: 5 Jahre).
ENDE DER LEBENSDAUER:
• Vor dem Demontieren des Geräts dieses ausschalten und entleeren.
• Beim Verbrennen bestimmter Bestandteile können giftige Gase freigesetzt werden. Daher das Gerät
verbrennen.
• Nach Ende der Lebensdauer muss das Gerät zu einer Sortierstelle für elektrische und elektronische
Geräte gebracht werden, die auf die Rückgewinnung von Flüssigkeiten eingerichtet ist. Für weitere
Informationen über Abfallsammelstellen wenden Sie sich bitte an Ihren Abholdienst vor Ort.
• Das im Gerät vorhandene Kältemittel darf auf keinen Fall in die Atmosphäre gelangen. Jegliche
Entgasung ist ausdrücklich verboten.
Das GWP (egl.: Global Warming Potential, Treibhauspotential) des R513A beträgt 631.
38
Installation
fehlt,
wird
als
Einsatz
Wartung
Grundlage das
Datum
Garantie
auf
dem
Typenschild
des

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