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Entsorgung; Garantie Der Kompernaß Handels Gmbh; Garantiebedingungen; Garantiezeit Und Gesetzliche Mängelansprüche - Parkside PDWE 8 B2 Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Entsorgung

Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien. Sie kann in
den örtlichen Recyclebehältern entsorgt
werden.
Werfen Sie das Gerät nicht in den Hausmüll!
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den verschiedenen Verpackungsma-
terialien und trennen Sie diese gege-
benenfalls gesondert. Die Verpackungs-
materialien sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Ziffern (b) mit
folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe,
80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Das Produkt ist recycelbar, unterliegt
einer erweiterten Herstellerverantwor-
tung und wird getrennt gesammelt.
DE │ AT │ CH
8 
Garantie der
Kompernaß Handels GmbH
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät 3 Jahre Garantie ab
Kaufdatum. Im Falle von Mängeln dieses Produkts
stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts
gesetzliche Rechte zu. Diese gesetzlichen Rechte
werden durch unsere im Folgenden dargestellte
Garantie nicht eingeschränkt.

Garantiebedingungen

Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte
bewahren Sie den Kassenbon gut auf. Dieser wird
als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum
dieses Produkts ein Material- oder Fabrikationsfeh-
ler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer
Wahl – für Sie kostenlos repariert, ersetzt oder der
Kaufpreis erstattet. Diese Garantieleistung setzt vo-
raus, dass innerhalb der Dreijahresfrist das defekte
Gerät und der Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt
und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück. Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum.
Garantiezeit und gesetzliche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung
nicht verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und
reparierte Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhan-
dene Schäden und Mängel müssen sofort nach
dem Auspacken gemeldet werden. Nach Ablauf
der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
PDWE 8 B2

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