Informationen allgemein
Urheberschutz
1.9 Urheberschutz
1.10 Haftungsbeschränkung
10 · 10 / 2019 · IMO_498_DE_v0
Richtlinie Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-
■
Beschlägen (TBDK)
Vorgaben und Hinweise zum Produkt und zur Haftung (VHBH)
■
Vorgaben und Hinweise für Endanwender (VHBE)
■
Er muss sicherstellen, dass dem Endanwender die für ihn bestimmten Unter-
lagen und Informationen in gedruckter Ausgabe zur Verfügung gestellt
werden.
Verantwortung des Bauelementehandels und Montagebetriebes
Der Bauelementehandel muss folgende Unterlagen an den Bauherrn weiter-
reichen, auch wenn ein Subunternehmer (Montagebetrieb) zwischenge-
schaltet ist:
Einbau-, Wartungs- und Bedienungsanleitung (Schwerpunkt Beschläge)
■
Vorgaben und Hinweise zum Produkt und zur Haftung (VHBH)
■
Vorgaben und Hinweise für Endanwender (VHBE)
■
Verantwortung des Bauherrn
Der Bauherr muss folgende Unterlagen an den Endanwender weiterreichen:
Einbau-, Wartungs- und Bedienungsanleitung (Schwerpunkt Beschläge)
■
Vorgaben und Hinweise für Endanwender (VHBE)
■
Die Inhalte dieses Dokumentes sind urheberrechtlich geschützt. Ihre
Verwendung ist im Rahmen der Weiterverarbeitung der Beschläge zulässig.
Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ohne schriftliche Genehmigung
des Herstellers nicht gestattet.
Alle Angaben und Hinweise in diesem Dokument wurden unter Berücksich-
tigung der geltenden Normen und Vorschriften, des Stands der Technik und
langjähriger Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Der Beschlaghersteller übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund:
Nichtbeachtung dieses Dokumentes und aller produktspezifischen
■
Dokumente und mitgeltenden Richtlinien (siehe Kapitel Sicherheit,
Bestimmungsgemäße Verwendung).
Nichtbestimmungsgemäßer Verwendung / Fehlgebrauch (siehe Kapitel
■
Sicherheit, Bestimmungsgemäße Verwendung).
Unzureichender Ausschreibung, Nichtbeachtung der Einbauvorschriften
■
und Nichtbeachtung der Anwendungsdiagramme (sofern vorhanden).
Erhöhter Verschmutzung.
■
Ansprüche Dritter an den Beschlaghersteller wegen Schäden aufgrund von
Fehlgebrauch oder nicht befolgter Instruktionspflicht seitens des Beschlag-
handels, der Hersteller von Fenstern, Türen oder Fenstertüren und des
Bauelementehandels oder Bauherrn werden entsprechend weitergeleitet.
Es gelten die im Liefervertrag vereinbarten Verpflichtungen, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die Lieferbedingungen des Beschlagherstellers
und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Regel-
ungen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf original Roto Bauteile.
Technische Änderungen im Rahmen der Verbesserung der Gebrauchseigen-
schaften und der Weiterentwicklung vorbehalten.
Roto Com-Tec Sensor
Änderungen vorbehalten