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Raumluftunabhängiger Betrieb; Raumluftabhängiger Betrieb - BROTJE WGB-U 15 i Technische Information

Gas-brennwertwandkessel
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Abgasleitungs-Systeme
12.2.2 Raumluftunabhängiger Betrieb
Die Berechnungsgrundlage für die in der Tabelle „Schachtinnenmaße nach TRGI/TRÖI" angege-
benen Schachtinnenmaße ist die raumluftunabhängige sowie die raumluftabhängige Betriebs-
weise. Die angegebenen Werte beider Betriebsweisen korrespondieren somit mit den Wertevor-
gaben der TRGI, TRÖI und der DIN 18160.
Die unter 12.3 genannten Abgasleitungs-Grundbausätze enthalten die Angaben zu maximal
möglichen Abgasleitungs-Längen für die raumluftunabhängige Betriebsweise. Diese Angaben
basieren auf den geforderten Ringspaltgrößen. Die von der TRGI geforderten freien Querschnitte
zur Hinterlüftung des Schachtes werden berücksichtigt. Bei der Planung und Erstellung eines Ab-
gasleitungs-Systems dürfen die angegebenen Maße grundsätzlich nicht unterschritten werden.
Bei der Erstellung von Abgasleitungs-Systemen für die raumluftunabhängige Betriebsweise
kann laut den genannten Verordnungen die Größe des Ringspalts verringert werden, sofern die
feuerungstechnische Einrichtung des Wärmeerzeugers in der Lage ist, die entsprechend auftre-
tenden größeren Widerstände zu überwinden. Eine Reduzierung der Größe des Ringspalts muss
dann generell berechnet werden. BRÖTJE führt diese Berechnung auf Anfrage und unter Angabe
der relevanten Daten durch.
Hinweis:
Eine Berechnung zur Reduzierung des Ringspalts ist nicht mehr möglich, wenn die in der Tabelle
„Mindest-Schachtinnenmaße" angegebenen Maße unterschritten werden! Zudem verringert
sich durch eine Reduzierung der Größe des Ringspalts auch die maximal mögliche Abgaslei-
tungs-Länge.
12.2.3 Raumluftabhängiger Betrieb
Bei der Erstellung von Abgasleitungs-Systemen für die raumluftabhängige Betriebsweise kann
laut den genannten Verordnungen die Größe des Ringspalts aufgrund der geforderten Hinterlüf-
tung des Systems nicht verringert werden!
Hinterlüftung der Abgasleitung
Bei raumluftabhängiger Betriebsweise ist der Zwischenraum zwischen der Abgasleitung und
dem Schacht dauernd zu hinterlüften.
Bei einem runden Schacht beträgt die Hinterlüftung 3 cm und bei einem eckigen Schacht 2 cm.
Die Hinterlüftung wird zwischen der Muffe der Abgasleitung (größter Durchmesser) und dem
Schacht ermittelt.
Die Hinterlüftung wird in der TRGI, TRÖI und DIN 18160 gefordert.
Planung und Freigabe
Bei der Planung und Erstellung eines Abgasleitungs-Systems sind die angegebenen Maße grund-
sätzlich einzuhalten. Entgegen einer Freigabe des Herstellers des Wärmeerzeugers für ein Ab-
gasleitungs-System in raumluftunabhängiger Betriebsweise wird ein Abgasleitungs-System in
raumluftabhängiger Betriebsweise generell durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermei-
ster abgenommen.
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WGB-U/WGB-C i
7718200-02 07.19

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