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Vorschriften Zur Kondenswasser-Neutralisation; Brötje Kondenswasser-Neutralisationseinrichtung; Elektroanschluss - BROTJE WGB-U 15 i Technische Information

Gas-brennwertwandkessel
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Planungshinweise

6.25 Vorschriften zur Kondenswasser-Neutralisation

6.26 BRÖTJE Kondenswasser-Neutralisationseinrichtung

6.27 Elektroanschluss

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Entsprechend dem Arbeitsblatt DWA A251 „Kondensate aus Brennwertkesseln" wird eine Neu-
tralisation erst ab einer Nennwärmebelastung von 200 kW gefordert. Bitte beachten Sie das Ar-
beitsblatt A251.
Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden eine Neutralisation ge-
fordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Installation mit den kommunalen Be-
hörden in Verbindung zu setzen, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Weiterhin kann eine Neutralisation des Kondenswassers erforderlich sein, wenn Abwasserrohre
nicht säurebeständig sind und eine ausreichende Vermischung (Neutralisation) mit anderen Ab-
wässern nicht gewährleistet werden kann.
BRÖTJE bietet, entsprechend der Geräteleistung, verschiedene Neutralisationseinrichtungen als
Zubehör an, siehe Kapitel 11 „Kondenswasser-Neutralisation".
Die Neutralisationseinrichtung muss zwischen Gas-Brennwertgerät und Anschluss an die Ab-
wasserleitung montiert werden, sodass nur pH-neutrales Wasser in das Abflussrohr entlassen
wird. Sie kann unterhalb des Gas-Brennwertgeräts auf dem Boden oder an der Wand bzw. bei
bodenstehenden Gas-Brennwertgeräten teilweise auch im Gerät installiert werden. Über die
Nachfüllanzeige kann der Grad der Füllung überprüft werden.
Das Kondenswasser muss frei in einen Trichter ablaufen können. Zwischen Trichter und Abwas-
sersystem muss ein Geruchsverschluss installiert werden.
Besteht unterhalb des Kondenswasserabflusses keine Einleitungsmöglichkeit, empfiehlt BRÖTJE
eine Neutralisations- und Hebeanlage.
Die Neutralisationseinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich überprüft werden. Da die
Kondenswassermenge je nach Anlagenbedingungen sehr unterschiedlich sein kann, ist nach der
Inbetriebnahme der Heizungsanlage zunächst eine Kontrolle in kürzeren Zeitabständen zu em-
pfehlen.
Die Wirksamkeit des Neutralisationsgranulats wird mithilfe von pH-Indikatorstäbchen kontrol-
liert, welche mit dem ablaufenden Kondenswasser benetzt werden. Das Abwasser soll einen pH-
Wert von mindestens 6,5 haben. Ein pH-Wert unter 6,5 weist auf eine Erschöpfung des Neutrali-
sationsmittels hin, dann ist eine Nachfüllung mit dem als Zubehör erhältlichen Granulat erfor-
derlich, siehe Kapitel 11 „Kondenswasser-Neutralisation".
Das Neutralisationsgranulat besteht aus Magnesiumoxid und ist ökologisch unbedenklich. So-
wohl Rückstände als auch unverbrauchtes Material können als Hausmüll oder zusammen mit
Bauschutt entsorgt werden.
Bei der Elektroinstallation sind VDE- und örtliche Bestimmungen zu beachten. Für die Anschluss-
werte siehe Kapitel 4 „Technische Angaben". Der Elektroanschluss ist polunverwechselbar und
polrichtig vorzunehmen. Alle angeschlossenen Komponenten müssen VDE-gerecht ausgeführt
sein.
Achtung!
Für den Anschluss elektrischer Leitungen an das Gas-Brennwertgerät mit einer schwenk- oder
ausklappbaren Regelungsbox darf aus Gründen der elektrischen Sicherheit keine NYM-Leitung
verwendet werden, sondern ausschließlich dauerhaft flexible Verbindungsleitungen, z. B. H05-
VV-F!
Vor dem Gas-Brennwertgerät sollte ein allpolig trennender Hauptschalter oder eine Einzelabsi-
cherung eingeplant werden, um im Wartungs- oder Reparaturfall das Gerät einfach und sicher
vom elektrischen Versorgungsnetz trennen zu können.
WGB-U/WGB-C i
7718200-02 07.19

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Wgb-u 20 iWgb-c 20/24 i

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