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9. ENTSORGUNG DER MASCHINE:
Wenn die Maschine abgenutzt ist, muss sie auf umweltgerechte Art und Weise
verschrottet werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
•
Die Maschine darf nicht in freier Natur abgestellt werden - das Öl (Getriebe
und hydraulische Ausrüstung) muss abgelassen werden. Die abgelassenen
Öle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
•
Die Maschine in brauchbare Teile zerlegen, z. B. Räder, Hydraulikschläuche,
Ventile usw.
•
Brauchbare Teile in einer autorisierten Recyclingzentrale abgeben. Die
größeren Schrotteile ordnungsgemäß verschrotten.
PIDX-185X 01 R+760 – R+820 0811
9. ENTSORGUNG DER MASCHINE
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