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2.3 Garantie

INFICON gewährleistet, daß das Gerät Xtract-R zur Entsorgung von
Kältemitteln für die Dauer von einem Jahr ab Kaufdatum frei von
Herstellungs- und Materialfehlern ist. INFICON übernimmt keine
Gewährleistung für Schäden aufgrund von unsachgemäßem Einsatz,
Fahrlässigkeit oder Unfällen sowie für Geräte, die nicht von INFICON
repariert oder geändert wurden.
Der Hersteller übernimmt für den Verdichter eine Gewährleistung von
einem Jahr. Um diese GEWÄHRLEISTUNG aufrechtzuerhalten, muß
am Einlaßanschluß bzw. -schlauch stets ein Standardfilter oder
Filtertrockner verwendet werden, um zu verhindern, daß Fremdkörper
in den Verdichter eindringen. BEI NICHTVERWENDUNG EINES
FILTERS ERLISCHT DIE GARANTIE FÜR DEN VERDICHTER.
Die Haftung von INFICON ist auf Geräte beschränkt, die spätestens
dreißig (30) Tage nach Ablauf der Garantiefrist mit vorausbezahlten
Transportgebühren an den Händler zurückgegeben werden und die
nach Einschätzung von INFICON aufgrund von fehlerhaften
Materialien oder Herstellungsfehlern nicht ordnungsgemäß
funktionieren. Die Haftung von INFICON ist nach Wahl des Herstellers
auf die Reparatur oder den Ersatz des fehlerhaften Geräts oder Teils
beschränkt.
Diese GARANTIE gilt anstelle aller anderen ausdrücklichen oder
stillschweigenden Garantien, einschließlich der Gewährleistung für
den gewöhnlichen Gebrauch oder der Eignung für einen bestimmten
Zweck oder anderweitig. Alle derartigen Gewährleistungen werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
INFICON übernimmt keine Haftung, die über den an INFICON für das
Gerät bezahlten Kaufpreis plus vorausbezahlter Transportgebühren
für die Rücksendung hinausgehen. INFICON übernimmt weiterhin
keine Haftung für Folge- oder Nebenschäden. Alle derartigen
Haftungen sind AUSGESCHLOSSEN.
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