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Montage Mit Gefälle; Kürzen Der Rohre; Befestigung Der Abgasleitung; Höhe Über Dach - BROTJE WGB H series Technische Information

Gas-brennwertwandkessel
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Abgasleitungs-Systeme
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12.1.4 Montage mit Gefälle
Die Abgasleitung muss mit Gefälle zum Gas-Brennwertgerät verlegt werden, da-
mit das Kondenswasser aus der Abgasleitung zum zentralen Kondenswasser-
sammler des Gas-Brennwertgeräts ablaufen kann.
Die Mindestgefälle betragen für:
- Waagerechte Abgasleitung: min. 3° (min. 5,5 cm auf einen Meter).
- Außenwanddurchführung: min. 1° (min. 2,0 cm auf einen Meter).
12.1.5 Kürzen der Rohre
Alle einwandigen und konzentrischen Rohre sind kürzbar. Nach dem Absägen sind
die Rohrenden sorgfältig zu entgraten. Beim Kürzen eines konzentrischen Rohrs ist
darauf zu achten, dass die Spitzenden des Außen- und Innenrohrs im zusammen-
gesteckten Zustand die gleiche Länge haben. Der Federring zur Zentrierung des In-
nenrohrs kann ggf. entfallen.

12.1.6 Befestigung der Abgasleitung

Abgasleitungen müssen bei der senkrechten Verlegung im Schacht mindestens al-
le zwei Meter je Abgasleitungsabschnitt, zumindest aber an jedem Formteil (z. B.
Muffe) mit einem Abstandshalter befestigt werden. Bei freier Verlegung von Ab-
gasleitungen und Formteilen gilt:
Handelsübliche Befestigungen (z. B. Schappeln oder Schellen mit Gummieinlage)
sind so zu setzen, dass sich eine sichere und tragfähige Gesamtkonstruktion er-
gibt. Die Abstände der Befestigungspunkte sind so zu wählen, dass ein Durchhän-
gen der Abgasleitung (Wassersack) zwischen den Befestigungspunkten sicher ver-
mieden wird!
12.1.7 Höhe über Dach
Hinsichtlich der Mindesthöhe über Dach gelten die landesrechtlichen Vorschriften
für Schornsteine und Abgaswege.
12.1.8 Reinigungs- und Prüföffnungen
Im Aufstellraum des Gas-Brennwertgeräts ist mindestens 1 Reinigungs- und Prüf-
öffnung anzuordnen. Abgasleitungen in Gebäuden, die nicht von der Mündung
her geprüft und gereinigt werden können, müssen im oberen Teil der Abgasanlage
oder über Dach eine weitere Reinigungsöffnung haben. Die Abgasleitungen an der
Außenwand müssen im unteren Teil der Abgasanlage mindestens 1 Reinigungs-
öffnung haben.
Für Abgasanlagen mit Bauhöhen:
- im senkrechten Abschnitt von < 15,00 m,
- einer Leitungslänge im waagerechten Abschnitt von < 2,00 m und einem maxi-
malen Leitungsdurchmesser von 150 mm,
- mit maximal einer Umlenkung (außer der Umlenkung direkt am Kessel und im
Schacht)
genügt 1 Reinigungs- und Prüföffnung im Aufstellraum des Gas-Brennwertgeräts.
Die Schächte für die Abgasanlage dürfen keine Öffnungen haben, ausgenommen
erforderliche Reinigungs- und Prüföffnungen sowie Öffnungen zur Hinterlüftung
der Abgasleitung.
WGB 15–38 H
7668637-02 07.17

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Diese Anleitung auch für:

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