Anforderungen an den Aufstellort
Achtung:
Im Schutzbereich 2 dürfen Geräte der Schutzklasse IPx4D nur dann installiert wer-
den, wenn nicht mit Strahlwasser zu rechnen ist!
5.8 Zuluftöffnungen
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht zugestellt oder verschlossen werden.
Der freie Zuströmbereich muss für die Verbrennungsluft zum Gas-Brennwertgerät
unter allen Bedingungen sichergestellt sein, Anlagenbetreiber sind entsprechend
einzuweisen!
Weitere Hinweise zur Verbrennungsluftbeschaffenheit enthält das Kapitel 6 „Pla-
nungshinweise".
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WGB 15–38 H
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