Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anforderungen An Den Aufstellort; Aufstellraum; Frostschutz; Schallschutz - BROTJE WGB H series Technische Information

Gas-brennwertwandkessel
Inhaltsverzeichnis

Werbung

5. Anforderungen an den Aufstellort

5.1 Aufstellraum

5.2 Frostschutz

5.3 Schallschutz

5.4 Abstände zum Gerät
7668637-02 07.17
Anforderungen an den Aufstellort
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte müssen in trockenen, frostsicheren und belüftbaren
Räumen installiert werden. Die Raumtemperatur darf 0 °C nicht unterschreiten
und 45 °C nicht überschreiten.
Der Aufstellort ist insbesondere mit Rücksicht auf die Führung des Abgasleitungs-
Systems zu wählen (siehe auch FeuVo der Bundesländer).
Achtung!
Für Schäden, die aufgrund der Installation an einem nicht geeigneten Ort oder auf-
grund falscher Verbrennungsluftzuführung entstehen, besteht kein Gewährleis-
tungsanspruch.
Der integrierte Systemregler „ISR-Plus" des Gas-Brennwertgeräts umfasst auch
eine Frostschutzfunktion. Wenn die Wassertemperatur unter 8 °C fällt, wird der
Brenner eingeschaltet, um eine Wassertemperatur von 15 °C zu erreichen.
Achtung!
Diese Funktion kann nur ausgeführt werden, wenn das Gas-Brennwertgerät einge-
schaltet, die Gaszufuhr geöffnet und der Anlagendruck über der Verriegelungs-
schwelle liegt!
Bedingt durch die vollvormischende Brennertechnik erzeugen BRÖTJE Gas-Brenn-
wertgeräte nur ein sehr geringes Betriebsgeräusch, siehe Schallleistungspegel im
Kapitel 4 „Technische Angaben".
Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei der Aufstellung von Gas-Brenn-
wertgeräten z. B. im Wohnraum, Keller oder in Dachheizzentralen. Zur Reduzie-
rung des Luftschalls sind in der Regel keine zusätzlichen bauseitigen Schalldämm-
maßnahmen erforderlich. Rotierende Bauteile wie Pumpen und Gebläse können
Körperschall verursachen.
Bei höheren Anforderungen sind daher geeignete bauseitige Maßnahmen zu tref-
fen, z. B. schallabsorbierende Trennsysteme oder speziell ausgeführte Fundamen-
te. Bei der Verlegung der Heizwasser- und Gasrohre ist darauf zu achten, dass die
Rohre nicht starr mit dem Mauerwerk verbunden werden.
Die Anforderungen an Aufstellungsräume gehen aus den Bauordnungen bzw. Feu-
erungsverordnungen der Bundesländer hervor. Hinsichtlich der Raumlüftung ist
zusätzlich die DVGW-TRGI 1986 zu beachten.
Besondere Wandabstände sind nicht zu berücksichtigen, jedoch sollte immer der
empfohlene Platzbedarf, z. B. für Service oder Reinigungsöffnungen, beachtet wer-
den. Im Aufstellraum des Gas-Brennwertgeräts sollte ausreichend Platz für hand-
werksgerechte Installations- und Wartungsarbeiten zur Verfügung stehen.
WGB 15–38 H
29

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Wgb 28 hWgb 20 hWgb 38 hWgb 15 h

Inhaltsverzeichnis