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Praktische Hinweise Für Den Heizungsfachmann - BROTJE TrioCondens BGB 15 Technische Information

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Anforderungen an das Heizungswasser
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15.4.8 Praktische Hinweise für den Heizungsfachmann
- Unter Beachtung des spezifischen Anlagenvolumens (z. B. bei Verwendung von
Heizungspufferspeichern) entscheiden, welche Forderungen hinsichtlich der Ge-
samthärte des Befüll- und Ergänzungswassers nach VDI-Richtlinie 2035 und
nach dem produktspezifischen Diagramm Wasserhärte gelten.
Sollte eine Teilenthärtung (Minimum 6 °dH!) gemäß dem produktspezifischen
Diagramm Wasserhärte nicht ausreichend sein, so ist entweder zusätzlich ein
Additiv einzusätzen oder direkt VE-Wasser zu verwenden (mit pH-Wert-Stabili-
sator). Bei einem Gerätetausch in einer Bestandsanlage ist es empfehlenswert,
einen Schlammabscheider oder Filter in den Rücklauf der Anlage vor das Brenn-
wertgerät einzubauen. Die Anlage ist gründlich zu spülen.
- In Abhängigkeit der eingesetzten Materialien entscheiden, ob die Zugabe von In-
hibitoren, Teilenthärtung oder Vollentsalzung die richtige Methode ist.
- Bei Pufferspeichern in Verbindung mit Solaranlagen oder Festbrennstoffkesseln
den Pufferinhalt bei der Bestimmung der Füllwassermenge mit berücksichtigen.
- Wird ein Wärmeerzeuger in einer Bestandsanlage ausgetauscht, einen
Schlammabscheider oder Filter in den Rücklauf der Anlage vor den Wärmeerzeu-
ger einbauen. Die Anlage gründlich spülen.
- In Regionen mit grenzwertiger Härte grundsätzlich Vollschutz zur Härte- und
pH-Wert-Stabilisierung zugeben. Eine schädliche Überdosierung mit Vollschutz
ist nach Herstellerangaben nicht möglich. Werden Inhibitoren eingesetzt, ist es
wichtig, die Angaben des Herstellers zu beachten.
- Die Befüllung dokumentieren. Nach Möglichkeit dazu das BRÖTJE Anlagenbuch
verwenden. Bei Einsatz eines Additivs ist dieses am Brennwertgerät zu kenn-
zeichnen. Eine vollständige Entlüftung des Geräts bei maximaler Betriebstempe-
ratur ist zur Vermeidung von Gaspolstern und Gasblasen unverzichtbar.
- Nach 8–12 Wochen den pH-Wert kontrollieren und dokumentieren. Wartungs-
vertrag anbieten und abschließen.
- Jährlich den bestimmungsgemäßen Betrieb hinsichtlich Druckerhaltung,
ph-Wert und Ergänzungswassermenge kontrollieren und dokumentieren.
15.4.9 Praktische Hinweise für den Heizungsfachmann
1. Unter Beachtung des spezifischen Anlagenvolumens (z. B. bei Verwendung von
Heizwasserpufferspeichern) entscheiden, welche Forderungen hinsichtlich der
Gesamthärte des Befüll- und Ergänzungswassers nach VDI Richtlinie 2035 und
nach der nachfolgenden Tabelle gelten.
Bei Kesseltausch in einer Bestandsanlage ist es empfehlenswert, einen
Schlammabscheider oder Filter in den Rücklauf der Anlage vor den Kessel ein-
zubauen. Die Anlage ist gründlich zu spülen.
2. In Abhängigkeit der eingesetzten Materialien entscheiden, ob Zugabe von Inhi-
bitoren, Teilenthärtung oder Vollentsalzung die richtige Methode ist.
3. Befüllung dokumentieren. Dazu das BRÖTJE Anlagenbuch verwenden. Bei Ein-
satz eines Additivs ist dieses am Kessel zu kennzeichnen. Eine vollständige Ent-
lüftung der Anlagen bei maximaler Betriebstemperatur ist zur Vermeidung von
Gaspolstern und Gasblasen unverzichtbar.
4. Nach 8 bis 12 Wochen den pH-Wert kontrollieren und dokumentieren. War-
tungsvertrag anbieten und abschließen.
5. Jährlich den bestimmungsgemäßen Betrieb hinsichtlich Druckhaltung, pH-
Wert und Ergänzungswassermenge kontrollieren und dokumentieren.
TrioCondens BGB 15–38 E
684149-02 12.14

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