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Vermeidung Von Schäden Durch Kesselsteinbildung (Vdi-Richtlinie 2035-1) - BROTJE TrioCondens BGB 15 Technische Information

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15.4 Vermeidung von Schäden
durch Kesselsteinbildung
(VDI-Richtlinie 2035-1)
684149-02 12.14
Anforderungen an das Heizungswasser
Achtung! Den pH-Wert kontrollieren!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (Anstieg des pH-
Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte jährlich eine Kontrolle des pH-
Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muß zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das Heizungs-
wasser gemäß VDI Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6°dH nicht
zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit einer pH-Wert-
Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu bitte
an einen Hersteller für Wasserzusätze oder den Rohrlieferanten (siehe oben).
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von BRÖTJE genann-
ten Hinweise.
Um einen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb der Heizungsanlage sicher-
zustellen, kann es erforderlich sein, einen Härtestabilisator dem Füllwasser beizu-
geben oder teilenthärtetes Trinkwasser in Verbindung mit einem Härtestabilisator
und einer pH-Wert-Korrektur zu verwenden. Dies ist abhängig vom Härtegrad des
Füllwassers (regional in Deutschland sehr unterschiedlich), dem Anlagenvolumen
und der Kesselgröße.
Die in der VDI-Richtlinie 2035-1 genannten schärferen Anforderungen beruhen
zum einen auf den gewonnenen Erfahrungen in den letzten Jahren durch den ver-
mehrten Einsatz von Umlaufwasserheizern, zum anderen auf den geänderten An-
lagenbedingungen wie:
- kleinere Heizleistungen im Verhältnis zum Wärmebedarf,
- Einsatz von Kaskaden in größeren Objekten,
- vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie.
Es gelten in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2035 folgende Anforderungen an die
Heizwasserqualität:
- Bei Teilenthärtung des Füll- und Ergänzungswassers darf ein Härtegrad von
6 °dH nicht unterschritten werden. Es wird ein Härtegrad von ca. 8 °dH empfoh-
len.
- Der pH-Wert des Heizwassers im Betrieb muss zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
- Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zunder
oder Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so lange zu spü-
len, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen der Anlage ist darauf
zu achten, dass der Wärmetauscher des Heizkessels nicht durchströmt wird und
die Heizkörperthermostate abgenommen und die Ventileinsätze auf maximalen
Durchfluss gestellt werden.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft wer-
den, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur Be-
füllung der Anlage geeignet ist (siehe Tabelle nach VDI 2035). Sollte dies nicht der
Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
TrioCondens BGB 15–38 E
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