Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Anforderungen An Das Heizungswasser; Informationen Zur Behandlung Des Heizungsanlagenwassers; Schutz Des Kessels Vor Wasserseitiger Korrosion (Vdi-Richtlinie 2035-2) - BROTJE TrioCondens BGB 15 Technische Information

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für TrioCondens BGB 15:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anforderungen an das Heizungswasser

15. Anforderungen an das Heizungswasser
15.1 Informationen zur
Behandlung des
Heizungsanlagenwassers
15.2 Schutz des Kessels vor
wasserseitiger Korrosion
(VDI-Richtlinie 2035-2)
15.3 Anforderungen an das
Heizungswasser
84
Dieses Kapitel erläutert, welche Anforderungen an das Heizungswasser bei BRÖTJE
Brennwertgeräten zu erfüllen sind. Die Informationen sind an die VDI-Richtlinien
2035 angelehnt.
Störungen im Heizkreis durch Korrosion oder Kalkablagerungen führen zu einer
Wirkungsgradverringerung und Funktionseinschränkung des Wärmeerzeugers.
Treffen Sie deshalb in bestimmten Fällen Vorsorgemaßnahmen.
- Bei geschlossenen Anlagen ist eine Behandlung des Füllwassers hinsichtlich Kor-
rosion nicht erforderlich.
- Bei Anlagen mit Fußbodenheizung und nicht sauerstoffdichtem Rohr ist eine
Systemtrennung zum Kessel und anderer korrosionsgefährdeter Anlagenbe-
standteile einzusetzen.
Achtung! Anforderung der Heizwasserqualität beachten!
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber früher gestiegen, da
sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
- geringerer Wärmebedarf
- Einsatz von Kaskaden in größeren Objekten
- vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und
Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass sie lange Zeit
ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft wer-
den, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur Be-
füllung der Anlage geeignet ist (siehe Tabelle nach VDI 2035). Sollte dies nicht der
Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1. Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht aus-
fällt und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härtestabilisa-
tor). Werden Additive eingesetzt, ist es wichtig, die Angaben des Herstellers zu
beachten. Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Additiven in gemischter An-
wendung (z.B. Härtestabilisator, Frostschutzmittel, Dichtmittel etc.), ist darauf
zu achten, dass die Mittel untereinander verträglich sind und keine Verschie-
bung des pH-Wertes entsteht. Vorzugsweise sind Mittel vom gleichen Herstel-
ler zu verwenden.
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers.
Die Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem (VE-)Wasser
ist nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH. Bei der Enthärtung
bleiben die korrosionswirkenden Salze im Wasser enthalten.
Achtung! Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegeben Mittel ver-
wendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE freige-
geben Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen.
Ansonsten erlischt die Garantie!
TrioCondens BGB 15–38 E
684149-02 12.14

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis