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Lenovo ThinkPad 90W AC/DC Combo Adapter Installations- Und Benutzerhandbuch Seite 35

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Somalia, Tansania, Uganda, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der West
Bank/Gazastreifen, Jemen, Sambia und Simbabwe unterliegen sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren
Ausführung ergeben, einschließlich der abgekürzten Verfahren, ausschließlich der
Rechtsprechung der englischen Gerichte; 3) in Belgien und Luxemburg unterliegen
sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusam-
menhang mit deren Auslegung oder Ausführung ergeben, den Gesetzen und den
Gerichten der Hauptstadt des Landes, in dem sich der Firmensitz und/oder die
Handelsniederlassung des Kunden befindet; 4) in Frankreich, Algerien, Benin,
Burkina Faso, Kamerun, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Republik, im
Tschad, auf den Komoren, im Kongo, Dschibuti, der Demokratischen Republik
Kongo, Äquatorialguinea, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun,
Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Libanon, Madagaskar, Mali,
Mauretanien, Mauritius, Mayotte, Marokko, Neukaledonien, Niger, Réunion,
Senegal, Seychellen, Togo, Tunesien, auf Vanuatu und Wallis und Futuna unter-
liegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im
Zusammenhang mit deren Verletzung oder Ausführung ergeben, einschließlich der
abgekürzten Verfahren, ausschließlich der Rechtsprechung des Handelsgerichts
(Commercial Court) in Paris; 5) in Russland unterliegen sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren
Auslegung, Verletzung, Beendigung und Unwirksamkeit ergeben, dem
Schiedsspruchgericht (Arbitration Court) in Moskau; 6) in Südafrika, Namibia,
Lesotho und Swasiland stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit des
hohen Gerichts (High Court) in Johannesburg fallen; 7) in der Türkei unterliegen
sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, den Zentralgerichten (Sultanahmet) und den Execution
Directorates in Istanbul, Türkei; 8) in den folgenden genannten Ländern werden
sämtliche Rechtsansprüche aus dieser Gewährleistung vor dem zuständigen
Gericht in a) Athen für Griechenland, b) Tel Aviv-Jaffa für Israel, c) Mailand für
Italien, d) Lissabon für Portugal und e) Madrid für Spanien verhandelt; und 9) in
Großbritannien stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit der
englischen Gerichte fallen.
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren
jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland,
der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der Ukraine, Usbekis-
tan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren
Verletzung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der Schieds- und
Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer
Österreich in Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schiedsrichter, die in Überein-
stimmung mit diesen Richtlinien ernannt wurden. Das Schiedsspruchverfahren fin-
det in Wien, Österreich, statt, und die offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch.
Die Entscheidung der Schiedsrichter ist endgültig und bindend für beide Parteien.
Gemäß Paragraph 598 (2) des österreichischen Zivilprozesscodes verzichten die
Parteien daher ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7
des Codes. Lenovo kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem zustän-
digen Gericht im Land der Installation verhandelt werden.
In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruch-
verfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden
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Anhang C. Lenovo Gewährleistung

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