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Vermeidung Von Schäden Durch Kesselsteinbildung (Vdi-Richtlinie 2035-1) - BROTJE WGB-U 15 H Technische Information

Gas-brennwertwandkessel
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Anforderungen an das Heizungswasser
17.4 Vermeidung von Schäden
durch Kesselsteinbildung
(VDI-Richtlinie 2035-1)
64
Den pH-Wert kontrollieren!
Siehe Abschnitt pH-Wert kontrollieren und TI „Wasseraufbereitung AguaSave/
AguaClean".
Der pH-Wert muss zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das Heizungs-
wasser gemäß VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6 °dH nicht
zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit einer pH-Wert-
Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu bitte
an einen Hersteller für Wasserzusätze oder den Rohrlieferanten.
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von BRÖTJE genann-
ten Hinweise.
Um einen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb der Heizungsanlage sicher-
zustellen, kann es erforderlich sein, einen Härtestabilisator dem Füllwasser beizu-
geben oder teilenthärtetes Trinkwasser in Verbindung mit einem Härtestabilisator
und einer pH-Wert-Korrektur zu verwenden. Dies ist abhängig vom Härtegrad des
Füllwassers (regional in Deutschland sehr unterschiedlich), dem Anlagenvolumen
und der Kesselgröße.
Die in der VDI-Richtlinie 2035-1 genannten schärferen Anforderungen beruhen
zum einen auf den gewonnenen Erfahrungen in den letzten Jahren durch den ver-
mehrten Einsatz von Umlaufwasserheizern, zum anderen auf den geänderten An-
lagenbedingungen wie:
- kleinere Heizleistungen im Verhältnis zum Wärmebedarf,
- Einsatz von Kaskaden in größeren Objekten,
- vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie.
Es gelten in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2035 folgende Anforderungen an die
Heizwasserqualität:
- Bei Teilenthärtung des Füll- und Ergänzungswassers darf ein Härtegrad von
6 °dH nicht unterschritten werden. Es wird ein Härtegrad von ca. 8 °dH empfoh-
len.
- Der pH-Wert des Heizwassers im Betrieb muss zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
- Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zunder
oder Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so lange zu spü-
len, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen der Anlage ist darauf
zu achten, dass der Wärmetauscher des Heizkessels nicht durchströmt wird und
die Heizkörperthermostate abgenommen und die Ventileinsätze auf maximalen
Durchfluss gestellt werden.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft wer-
den, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur Be-
füllung der Anlage geeignet ist (siehe Tabelle nach VDI 2035 Blatt 1). Sollte dies
nicht der Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1. Zugabe eines Additivs zum Füllwasser, wenn eine Teilenthärtung auf 6 °dH
nicht ausreichend ist, damit die Härte im Kessel nicht ausfällt und sich der
pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härtestabilisator). Bei der Zugabe
von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegebenen Mittel verwendet wer-
den. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE freigegebenen
Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen. Ansonsten erlischt die
Garantie!
WGB-U/WGB-C Serie H
7642619 01.16

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