BURMEIER - Möbel, die dem Menschen dienen
6.2 D
B
URCH DEN
ETREIBER
Der Betreiber dieses Pflegebettes ist nach MPBetreibV § 4 verpflichtet, bei jedem
Neuaufbau, jeder Instandhaltung und im laufenden Betrieb regelmäßige Prüfungen
durchzuführen, um den sicheren Zustand dieses Pflegebettes zu gewährleisten.
Diese Prüfungen sind im Rahmen der regelmäßigen Wartungsarbeiten je nach Ein-
satzbedingungen gemäß der MPBetreibV § 4 und von den Berufsgenossenschaften
für ortveränderliche elektrische Betriebsmittel in gewerblichem Einsatz vorgeschrie-
benen Prüfungen nach BGV A3 (bisher VBG4) zu wiederholen.
-
Die Durchführung der Funktionsprüfung, und die Bewertung und Dokumentation
der Prüfergebnisse darf gemäß MPBetreibV § 4 nur durch sachkundige Personen
erfolgen, die die notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Mittel zur
ordnungsgemäßen Ausführung besitzen.
-
Die Durchführung der elektrischen Messung nach VDE 0751 darf bei Vorhanden-
sein geeigneter Messmittel auch von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
(im Sinne der BGV A3) mit medizinischen und gerätespezifischen Zusatzkenntnissen
erfolgen. Die Bewertung und Dokumentation der Prüfergebnisse darf nur durch
eine Elektrofachkraft mit medizinischen und gerätespezifischen Zusatzkenntnissen
erfolgen.
Halten Sie die Reihenfolge bei der Prüfung nach VDE 0751 ein:
•
Sichtprüfung
I.
Elektrische Messung
II.
Funktionsprüfung
III.
Prüfzyklus:
Wir empfehlen als Richtwert eine jährliche Prüfung, die je nach Einsatz-
bedingungen in eigener Verantwortung unter nachweislicher Einhal-
tung der 2 % Fehlerquote (siehe auch: BGV A3 § 5, Tabelle 1B) auf
maximal zwei Jahre verlängert werden kann.
• Besteht der Verdacht, dass eine Beschädigung oder Funktionsstörung
vorliegt, ist das Bett sofort außer Betrieb zu nehmen und vom Stromnetz
zu trennen, bis eine Reparatur oder ein Austausch der schadhaften
Teile erfolgt ist!
Nachfolgende Seiten können als Prüfprotokoll-Vorlage verwendet werden.
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