10 Wartung
10.1 Allgemeines
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10.1.1 Allgemeine Hinweise
Nach der EU-Richtlinie 2002/91/EG (Gesamtenergieeffizienz von Gebäu
den), Artikel 8, ist die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln mit einer
Nennleistung von 20 bis 100 kW zu gewährleisten.
Die regelmäßige Inspektion und bedarfsabhängige Wartung von Heizungs-
und Klimaanlagen durch qualifiziertes Personal trägt zum korrekten Betrieb
gemäß der Produktspezifikation und somit zur langfristigen Sicherstellung
hoher Nutzungsgrade und geringer Umweltbelastung bei.
Stromschlaggefahr
Vor allen Arbeiten den Kessel spannungslos schalten.
Vor dem Abnehmen der Verkleidungsteile ist der Kessel spannungs
los zu schalten.
Arbeiten unter Spannung (bei abgenommener Verkleidung) dürfen
nur von einer elektrotechnisch ausgebildeten Fachkraft durchge
führt werden!
Achtung!
Die Reinigung des Inneren des Heizkessels darf nur von einem qua
lifizierten Fachhandwerker durchgeführt werden.
Die Reinigung der Heizflächen und Brenner ist vom zugelassenen Heizungs
fachmann durchzuführen. Vor Beginn der Arbeiten sind der Gasabsperrhahn
und die Absperrventile des Heizwassers zu schliessen.
10.1.2 Inspektion und bedarfsabhängige Wartung
Hinweis:
Die Inspektion des CSB/CCB PRO in jährlichem Abstand ist empfeh
lenswert.
Sollte bei der Inspektion die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten
festgestellt werden, sollten diese bedarfsabhängig durchgeführt
werden.
Zu den Wartungsarbeiten zählen u.a.:
CSB/CCB PRO äußerlich säubern.
Brenner auf Verschmutzungen kontrollieren und ggf. reinigen und war
ten.
Brennräume und Heizflächen reinigen.
Verschleißteile austauschen (siehe Ersatzteilliste).
Achtung!
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.
Verbindungs- und Dichtstellen von wasserführenden Teilen prüfen.
Sicherheitsventile auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen.
Betriebsdruck prüfen und ggf. Wasser nachfüllen.
Heizungsanlage entlüften.
Endkontrolle und Dokumentation der durchgeführten Wartungsarbeiten.
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CSB/CCB PRO
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