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Anforderungen An Das Heizungswasser; Weitere Informationen Zum Heizungswasser - BROTJE CSB PRO 14 Installationshandbuch

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5 Vor der Installation
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CSB/CCB PRO

5.2.3 Anforderungen an das Heizungswasser

Achtung!
Anforderung der Heizwasserqualität beachten!
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber frü­
her gestiegen, da sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
geringerer Wärmebedarf
Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten
vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solar­
thermie und Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass
sie lange Zeit ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber ge­
prüft werden, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich
Härtegrad zur Befüllung der Anlage geeignet ist (siehe Diagramm Wasser­
härte). Sollte dies nicht der Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen mög­
lich:
1. Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht
ausfällt und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härte­
stabilisator).
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers.
Die Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem
(VE-)Wasser ist nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH.
Bei der Enthärtung bleiben die korrosionswirkenden Salze im Wasser
enthalten.
Achtung!
Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigege­
ben Mittel verwendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung
darf nur mit von BRÖTJE freigegeben Geräten und unter Beachtung
der Grenzwerte erfolgen.
Ansonsten erlischt die Garantie!
Achtung!
Den pH-Wert kontrollieren!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (An­
stieg des pH-Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte
jährlich eine Kontrolle des pH-Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muß zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das Hei­
zungswasser gemäß VDI Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter
6°dH nicht zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung
mit einer pH-Wert-Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hier­
zu bitte an einen Hersteller für Wasserzusätze oder den Rohrlieferanten
(siehe oben).
Achtung!
Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von
BRÖTJE genannten Hinweise.
Hinweis:
Im Rahmen der empfohlenen Wartung des Kessels ist die Wasser­
härte des Heizungswasser zu kontrollieren und ggf. die entspre­
chende Menge des benutzenden Additivs nachzufüllen.

5.2.4 Weitere Informationen zum Heizungswasser

Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zun­
der oder Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so
lange zu spülen, bis klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen
7644377 - 02 - 17112015

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