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Außenluftvolumenstrom - Viessmann VITOVENT Serie Planungsanleitung

Zentrale wohnungslüftungs-systeme mit wärmerückgewinnung
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise für alle Lüftungsgeräte
12.11 Außenluftvolumenstrom
Hinweis
Das installierte Wohnungslüftungs-System muss min. mit Lüftung zum
Feuchteschutz dauerhaft laufen.
Falls das Lüftungsgerät ausgeschaltet wird, besteht die Gefahr der
Kondenswasserbildung im Lüftungsgerät und am Baukörper (Feuch-
teschäden).
Mindestwerte der Gesamt-Außenluftvolumenströme (einschließlich Infiltration) für Nutzungseinheiten (NE) nach DIN 1946-6
Fläche der Nutzungseinheit
Lüftung zum Feuchteschutz
Wärmeschutz hoch
Lüftung zum Feuchteschutz
Wärmeschutz gering
Reduzierte Lüftung
Normale Lüftung
(Nennlüftung)
Maximale Lüftung
(Intensivlüftung)
Erläuterungen zur vorhergehenden Tabelle
Fläche der Nutzungseinheit
Lüftung zum Feuchteschutz
Wärmeschutz hoch
Lüftung zum Feuchteschutz
Wärmeschutz gering
Reduzierte Lüftung
Normale Lüftung
(Nennlüftung)
Maximale Lüftung
(Intensivlüftung)
VITOVENT
≤ 30
50
m
2
3
15
25
m
3
20
30
m
m
3
40
55
3
55
75
m
3
70
100
m
Formelzeichen
Formel
A
NE
q
q
= 0,3 x q
v,ges,NE,FLh
v,ges,NE,FLh
q
q
= 0,4 x q
v,ges,NE,FLg
v,ges,NE,FLg
q
q
= 0,7 x q
v,ges,NE,RL
v,ges,NE,RL
q
q
= –0,001 x A
V,ges,NE,NL
v,ges,NE,NL
(A
in m
2
, q
NE
v,ges
q
q
= 1,3 x q
v,ges,NE,IL
v,ges,NE,IL
(Fortsetzung)
Der Mindestwert für den gesamten Außenluftvolumenstrom für Nut-
zungseinheiten wird in Deutschland durch die DIN 1946-6 festgelegt
und kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Auslegung
des Lüftungsgeräts erfolgt für die Normale Lüftung (Nennlüftung).
70
90
110
130
30
35
40
45
40
45
55
60
65
80
95
105
95
115
135
155
125
150
175
200
Erläuterungen
Beheizte Fläche innerhalb der Gebäude-
hülle, die im Rahmen des Lüftungskonzeptes
zu berücksichtigen ist.
– Bei A
– Bei A
Wärmeschutz hoch:
v,ges,NE,GL
Neubau nach 1995 oder Komplett-Moderni-
sierung mit entsprechendem Wärmeschutz-
niveau (min. nach WSchV 95, schließt EnEV
ein)
Wärmeschutz gering:
v,ges,NE,NL
Nicht oder teilmodernisierte Gebäude (z. B.
nur Fensterwechsel, dadurch Erhöhung der
Dichtheit der Gebäudehülle bei niedrigem
Wärmestandard) und alle vor 1995 errichte-
ten Gebäude
Eine Reduzierung des Luftvolumenstromes
v,ges,NE,NL
für die Reduzierte Lüftung ist nur zulässig,
falls dies aufgrund der Nutzung der Räume
entsprechend begründet werden kann.
2
Die für Normale Lüftung (Nennlüftung) ange-
+ 1,15 x A
+ 20
NE
NE
gebenen Gesamt-Außenluftvolumenströme
in m
3
/h)
gelten für den Fall, dass bei der planmäßig
anzunehmenden Personenzahl je Nutzungs-
fläche min. 30 m
stehen. Den Werten ist eine Raumhöhe von
2,5 m zugeordnet.
Bei erhöhten Anforderungen (z. B. bei über
die üblichen Werte hinausgehenden, hohen
Schadstofflasten) können die Außenluftvolu-
menströme erhöht werden.
Bei einer höheren als der nicht planmäßigen
Personenzahl je Nutzungsfläche kann der
spezifische Luftvolumenstrom von
30 m
nicht unter min. 20 m
v,ges,NE,NL
150
170
190
50
55
60
70
75
80
120
130
140
170
185
200
220
245
265
< 30 m
2
(je Wohnung oder Nut-
NE
2
zungseinheit) wird A
= 30 m
gesetzt.
NE
> 210 m
2
(je Wohnung oder Nut-
NE
zungseinheit) sind die planmäßigen Au-
ßenluftvolumenströme in geeigneter Weise
(z. B. nach Gleichung zur Normalen Lüf-
tung) an die geplante Nutzung (Belegungs-
dichte) anzupassen.
3
/h je Person zur Verfügung
3
/(h x Person) verringert werden, jedoch
3
/(h x Person).
VIESMANN
210
65
85
150
215
285
12
71

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