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Auslegung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Notwendigkeit Lüftungstechnischer Maßnahmen; Schallschutz Lüftungstechnischer Anlagen - Viessmann VITOVENT 050-D Typ H20E A43 Planungsanleitung

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
4.15 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät darf bestimmungsgemäß nur in Lüftungssystemen gemäß
DIN 1946-6 unter Berücksichtigung der zugehörigen Montage-, Ser-
vice- und Bedienungsanleitungen installiert und betrieben werden.
Es ist ausschließlich für die kontrollierte Wohnungslüftung vorgese-
hen.
Die bestimmungsgemäße Verwendung setzt voraus, dass eine orts-
feste Installation in Verbindung mit anlagenspezifisch zugelassenen
Komponenten vorgenommen wurde.
Die gewerbliche oder industrielle Verwendung zu einem anderen
Zweck als zur Wohnungslüftung gilt als nicht bestimmungsgemäß.

Auslegung

5.1 Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
Lüftungstechnische Anlagen werden nach DIN 1946-6 berechnet.
Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüf-
tungstechnisch relevanten Änderungen muss ein Lüftungskonzept
erstellt werden. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der
Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Aus-
wahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs-
und gebäudetechnische sowie auch hygienische Gesichtspunkte zu
beachten.
Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
ist dann lüftungstechnisch relevant, falls ausgehend von einem für
den Gebäudebestand anzusetzenden n
Maßnahmen durchgeführt werden:
■ In einem Mehrfamilienhaus werden mehr als 1/3 der vorhandenen
Fenster ausgetauscht.
■ In einem Einfamilienhaus werden mehr als 1/3 der vorhandenen
Fenster ausgetauscht oder mehr als 1/3 der Dachfläche abgedich-
tet.
5.2 Schallschutz lüftungstechnischer Anlagen
Für die Auslegung von Lüftungsgeräten mit nicht störendem Dauer-
geräusch gelten gemäß DIN 4109/A1:2001-01 folgende Richtwerte
für den Schalldruckpegel in Wohn- und Schlafräumen:
■ Nachts: 25 dB(A) + 5 dB(A)
■ Tagsüber: 30 dB(A) + 5 dB(A)
VITOVENT 050-D
-Wert von 4,5 h
-1
folgende
50
Darüber hinausgehende Verwendung ist vom Hersteller fallweise
freizugeben.
Fehlgebrauch des Geräts bzw. unsachgemäße Bedienung (z. B.
durch Öffnen des Geräts durch den Anlagenbetreiber) ist untersagt
und führt zum Haftungsausschluss. Fehlgebrauch liegt auch vor,
wenn Komponenten des Lüftungssystems in ihrer bestimmungsge-
mäßen Funktion verändert werden.
Hinweis
Das Gerät ist ausschließlich für den häuslichen Gebrauch vorgese-
hen, d. h. auch nicht eingewiesene Personen können das Gerät
sicher bedienen.
Lüftungstechnische Maßnahmen sind in einer Nutzungseinheit erfor-
derlich, falls Gleichung (1) erfüllt ist (siehe Kapitel „Übersicht der ver-
wendeten Gleichungen").
Falls zusätzlich erhöhte Anforderungen an Energieeffizienz, Hygiene
oder Schall gestellt werden, ist eine lüftungstechnische Maßnahme
immer in Betracht zu ziehen.
Diese Richtwerte beziehen sich auf die typischen Aufenthaltsberei-
che.
Falls Lüftungsgeräte abweichend von diesen Richtwerten ausgelegt
werden sollen, ist dies zuvor mit Anlagenbetreiber abstimmen.
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VIESMANN
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