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Instandhaltung Und; Instandhaltung; Allgemeine Anforderungen; Arbeiten An Kesselanlagen - Viessmann Vitomax HS Typ M73 Bedienungs- Und Serviceanleitung

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Instandhaltung

Allgemeine Anforderungen

Mit Instandhaltungsarbeiten darf erst begonnen wer-
den, nachdem die dafür zuständige Person folgende
Punkte unternommen hat.
Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wurden
festgelegt.
Die Ausführung der Sicherheitsmaßnahmen wurde
geprüft.
Die Arbeitsstelle wurde freigegeben.
Nach Beendigung der Arbeiten dürfen Sicherheitsmaß-
nahmen nur auf Anweisung der dafür zuständigen Per-
son aufgehoben werden. Die Dichtungen in Verschlüs-
sen, z. B. Türen, müssen sauber und trocken sein.

Arbeiten an Kesselanlagen

Gefahr
Anlagen oder -teile (z. B. Dampfleitungsarmatu-
ren) stehen evtl. unter Druck oder/und führen
ein heißes Medium. Die unkontrollierte Freiset-
zung des Mediums kann schwere Verletzungen
bewirken.
Arbeiten an Kesselanlagen erst ausführen,
nachdem Kessel drucklos und abgekühlt sind.
Gefahr
Heißluft/Dampf kann schwere Verbrennungen
verursachen.
Heißluft/Dampf gefahrlos abführen. Sicherheits-
vorkehrungen beachten.

Inspektion

Sicheres Befahren des Dampferzeugers

Empfehlung
Beim Befahren des Dampferzeugers ist empfohlen die
DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge
Räume Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen
Räumen" zu beachten.
Vor dem Eintritt einer befähigten Person in den Dampf-
erzeuger müssen die Rohrverbindungen (Dampf-,
Speise- und Entleerungseinrichtungen) zu dem noch in
Betrieb befindlichen Dampferzeuger sicher und sicht-
bar getrennt werden. Dazu werden Rohrleitungsstücke
entfernt oder Blindflansche montiert.
Instandhaltung und Inspektion
Hilfsmittel, wie Dicht-Pasten oder Trennmittel dürfen im
Regelfall nicht verwendet werden. Ausnahmen erfor-
dern die Zustimmung des Dichtungsherstellers. Dich-
tungen dürfen nur im Originalzustand gemäß der Mon-
tage- und Betriebsanleitung des Herstellers eingesetzt
werden.
Im Betriebszustand stehen Kesselanlagen unter Druck
und führen heiße Medien.
Mit Arbeiten im Gefahrenbereich darf erst begonnen
werden, nachdem:
Die Anlage oder die Anlagenteile zuverlässig druck-
los gemacht wurden und auch nicht unter Vakuum
stehen.
Der drucklose Zustand abgesichert ist.
Eine vom Betreiber damit beauftragte verantwortli-
che Person sich von der Durchführung dieser Maß-
nahme überzeugt und die Arbeitsstelle schriftlich frei-
gegeben hat.
Das gilt auch für Leitungsteile, die zum Zweck der
Außerbetriebnahme von der Anlage getrennt werden.
Die erforderlichen, von der Anlagenart abhängigen
Maßnahmen, sind vom Betreiber schriftlich in betriebli-
chen Anweisungen festzulegen.
Falls Rohrleitungen mit eingeschweißten oder dichtge-
schweißten Armaturen durch 2 hintereinander liegende
Absperrorgane unterbrochen werden, muss die dazwi-
schen liegende Vorrichtung zur Verbindung mit der
Außenluft geöffnet werden.
Diese Absperrorgane sind durch geeignete Einrichtun-
gen zu verriegeln und gegen ein unzulässiges Betäti-
gen abzusichern. Die Entfernung der Handräder dieser
Absperrorgane reicht nicht aus.
Warnschilder „Gefahr! Personen im Dampfkessel"
müssen an den Absperrorganen gut sichtbar so mon-
tiert werden, dass ein einfaches Entfernen nicht mög-
lich ist.
Die Warnschilder dürfen nur mit Zustimmung des
Betriebsleiters entfernt werden.
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