Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Überwachung; Empfehlung Zur Überwachung; Prüfintervalle; Betriebsbuch - Viessmann Vitomax HS Typ M73 Bedienungs- Und Serviceanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Empfehlung zur Überwachung
Die Zeiträume der Überwachung richten sich nach den
Vorgaben des Betreibers und den im Aufstellungsland
gültigen nationalen Vorschriften. Für die Bedienperson
werden als Mindestanforderung folgende Bedienungs-,
Wartungs- und Prüfungsarbeiten vorausgesetzt, siehe
Checkliste auf Seite 56.
Prüfintervalle
Pro Schicht/Tag/Woche/Monat
Durchführung durch die Bedienperson: Der Zeitraum
„Tag" bedeutet bei Anlagen mit einem beaufsichti-
gungsfreien Betrieb über 72 Std. „alle 3 Tage".
Pro 6 Monate/12 Monate
Diese Prüfungen nach Möglichkeit vom Service-
dienst eines Fachbetriebs ausführen lassen, z. B.
dem Viessmann Industrieservice oder dem Hersteller
der Kesselanlage, des Brenners oder durch die Was-
seraufbereitungsfirma.

Betriebsbuch

Das Betriebsbuch ist der zugelassenen Überwa-
chungsstelle bei jeder Prüfung vorzulegen.
Im Betriebsbuch ist Folgendes einzutragen:
Bestätigungsvermerk durch den Kesselwärter mit
Unterschrift zu durchgeführten Inspektionsarbeiten
Bestätigungsvermerk einer sachkundigen Person
über die halbjährlichen Inspektions- und Wartungsar-
beiten an Regel- und Begrenzungseinrichtungen
Verhalten bei betrieblichen Störungen
Für das Verhalten bei betrieblichen Störungen ist die
Betriebsanweisung maßgebend. Im Folgenden wird
auf einige Aspekte hingewiesen, die sich aufgrund von
allgemeinen Betriebserfahrungen ergeben haben.
Undichte Stellen an Dampfleitungen, Armaturen und
sonstigen Betriebseinrichtungen der Dampfkesselan-
lage sofort abstellen. Wenn Abstellen nicht möglich ist,
die undichten Stellen abgrenzen, kennzeichnen und
überwachen.
Alle Prüfergebnisse sind nachweisbar aufzuzeichnen
(Kopiervorlagen im Anhang).
Ergebnis der regelmäßigen betrieblichen Wasserun-
tersuchungen
Alle Störfälle sowie besondere Feststellungen
anlässlich der Inspektions- und Wartungsarbeiten an
der Dampfkesselanlage
Gefahrenabwehr:
Gefahrenbereiche erst nach Anordnung der dafür
zuständigen Person betreten, nachdem der Gefah-
renbereich im erforderlichen Maß gesichert worden
ist.
Abgeschaltete Anlagenteile nur auf Anweisung der
dafür zuständigen Person wieder einschalten. Vor
der Anweisung Ursachen für die Abschaltung beseiti-
gen und die Anlagenteile vor Ort prüfen.
Die Dampfkesselanlage sofort außer Betrieb setzen
und den Vorgesetzten verständigen, sobald ein Ver-
dacht auf einen gefahrdrohenden Zustand des
Dampfkessels besteht.
Besondere Gefahrenmomente sind z. B.
Ein Erglühen oder Verformen der beheizten Kessel-
wandung wird erkennbar.
Das Sicherheitsventil spricht nicht an.
Eine ordnungsgemäße Wirksamkeit der Regler,
Wasserstandbegrenzer oder Flammenwächter ist
nicht gewährleistet.
Brennstoffaustritt ist erkennbar.
Überwachung
29

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis